Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in elternzeit und beschäftigungsverbot holen

Frage: Schwanger in elternzeit und beschäftigungsverbot holen

Nala1207

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Hallo liebe Frau Bader! Ich habe noch elternzeit bis Februar 2020 und beziehe elterngeld auch für 2 Jahre (splitten lassen) Jetzt is meine frage wir wollten im Jahr 2019 versuchen ein geschwisterchen zu bekommen ab September,das ich dann bis zur meiner abgelaufen elternzeit dann schon im ca 5mon schwanger bin,da mein 1.Sohn ein frühchen war, wurde mir gesagt bekomm ich ein beschäftigungsverbot, das wäre dann unser plan,damit ich für meinen Sohn da bin und die 2.Schwangerschaft ohne Stress auf der Arbeit genießen kann !so jetzt die Frage bekomme ich denn dann von der Krankenkasse dadurch das ich ja nicht arbeiten darf/kann/war 60%von meinem Gehalt und später wieder elterngeld wie ich es jetzt auch hab?? Mfg marina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in der EZ bekommt man kein BV. Ansonsten müssten Sie eine Betreuung nachweisen. Sinn eines BV ist es nicht, "die Schwangerschaft ohne Arbeit zu genießen" Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Nein. Schon allein, weil du für das BV ja eine Betreuung von Kind 1 nachweisen musst. Und eine vorherige Frühgeburt ist per se kein Grund für ein BV. Jede Schwangerschaft ist anders. Und so lange du nicht arbeitest bekommst du eh kein BV, weil du ja keinen Beruf gerade ausübst. LG Lilly


mellomania

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ne, geht nicht. ohne arbeit, kein bv. wenn du also in reiner elternzeit bist, kein bv. wenn du arbeitest, musst du dein kind betreuen lassen. und nur weil das erste ein frühchen war, ist das kein grund für ein weiteres bv. das wird alles neu und frisch geprüft. daher kann der arzt jetzt noch gar nicht wissen, wie deine weitere schwangerschaft verläuft. und wenn du arbeiten solltest und ein bv bekommen solltest, musst du eben eine betreuung für dein kind1 nachweisen. ansonsten kein bv


mellomania

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Car.78

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Ja ja... es ist schon gut, dass sich die Gesetze verschärft haben, wenn man solche „Pläne“ liest...


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