TinaTr
Liebe Frau Bader, mein Sohn kam am 2.6.2013 zur Welt und ich bin im Moment noch in Elternzeit, mein EG-Bezug hat im Mai 2014 geendet. Ich habe vor seiner Geburt 30 Stunden gearbeitet, wollte im Januar 2015 wieder mit 20 Stunden einsteigen. Mein AG hat mich gebeten, früher zurückzukommen, daher war geplant, dass ich am 27.10.2014 wieder mit 20 Stunden einsteige. Ich habe aber noch nichts unterschrieben. Nun habe ich eben festgestellt, dass ich wieder schwanger bin. Voraussichtlicher Geburtstermin ist der 22.01.2015. Es stellt sich nun die Frage, wie das EG für das zweite Kind berechnet wird. Sehe ich das richtig, dass die Monate, in denen ich zwar in EZ gewesen bin, aber kein Geld bekommen habe, auch angerechnet werden (und zwar mit 0 Euro)? Und wäre es vermutlich klüger, dass ich wieder mit 30 Stunden einsteige, um ein höheres MS und EG zu erhalten?
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Das siehst Du richtig. Um ein höheres Elterngeld zu beziehen solltest Du so schnell wie möglich wieder verdienen. Jede Nullrunde zieht das neue Elterngeld nach unten.
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