Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit (BV)

Frage: Schwanger in Elternzeit (BV)

Juliifk

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Hallo,  Ich bin im Juli 2022 Schwanger geworden und wurde direkt ins Beschäftigungsverbot geschickt, weil ich in einer stationären Kinder und Jugendgruppe arbeite und es dort keinen passenden Job mehr für mich gab. Meine Elternzeit geht noch bis Juli 2025. Seit Juli 2023 arbeite ich in einem Büro als Teilzeitkraft. Das ist selbstverständlich auch mit meinem anderen Arbeitgeber vereinbart. Mit meinem Arbeitgeber aus der Wohngruppe ist vereinbart, dass ich aufgrund der Schichtarbeit nach meiner Elternzeit nicht wieder einsteige und ich nachdem ich meinen Resturlaub genommen habe durch einen Aufhebungsvertrag gehe. Meinen Teilzeitjob im Büro wollte ich im Juli eigentlich auch beenden, weil ich gerne in die offene Jugendarbeit gehen möchte, da gibt es aber noch nichts festes.  Wenn ich jetzt ungeplant schwanger werden würde, wie würde es weiterlaufen? Ist es rechtlich erlaubt, dass meine Elternzeit ausläuft und ich dann ohne wieder in der Wohngruppe gearbeitet zu haben vom Gyn in das Beschäftigungsverbot geschickt werde, obwohl es mündlich bzw. auch schriftlich in einer Mail (ohne Unterschrift) besprochen wurde, dass ich nach meiner Elternzeit gehe?  Ich frage nicht, weil ich Geld abstauben möchte oder ähnliches, sondern einfach nur aus Interesse, weil die möglichkeit besteht, dass ich ungeplant schwanger bin und ich wissen möchte, wie es weitergehen könnte Schon mal vielen lieben Dank :)  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, solange keine schriftliche Kündigung/ Aufhebungsvertrag vorliegt, besteht der alte Vertrag fort. Liebe Grüße NB


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