Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

schwanger in der Elternzeit - wieder Beschäftigungsverbot und Lohnersatz?

Frage: schwanger in der Elternzeit - wieder Beschäftigungsverbot und Lohnersatz?

Senseo

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit angegeben, wovon nun 13 Monate vergangen sind. Ich habe davor voll gearbeitet und auch noch nichts Neues ausgehandelt. Nun bin ich wieder schwanger (ganz frisch und habe auch noch nichts bekannt gegeben). Mein Arbeitgeber vergibt seit ein paar Jahren Beschäftigungsverbote für Schwangere. Dies hatte ich in der ersten Schwangerschaft und würde es, für den Fall, dass ich jetzt arbeiten würde auch wieder bekommen. Nun zu meiner Frage: Steht mir dies - trotz Elternzeit - zu? Endet quasi die "alte" Elternzeit automatisch mit einer neuen Schwangerschaft? Dann müsste ich die Lohnfortzahlung eigentlich bekommen, um nicht benachteiligt zu werden durch die Schwangerschaft, oder? Falls nein habe ich mir überlegt, mit dem Arbeitgeber auszuhandeln, dass ich früher (bestensfalls ab sofort) wieder anfange zu arbeiten. Würde dann ein paar Tage/Wochen später die Schwangerschaft bekannt machen. Wäre dies Rechtens? Elterngeld bekomme ich nicht mehr, falls dies von Relevanz ist. Freundliche, nachdenkliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nein. Ein BV kònnte erst ab dem ersten Tag nach dem Ende der alten EZ greifen. Liebe Grùsse NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Wie ist denn Dein erstes Kind betreut ? Könntest Du ohne Schwangerschaft sofort wieder Vollzeit arbeiten ? Wenn nein, dann nennt sich Dein Plan Betrug und erschleichen von Leistungen um Dich besser zu stellen als eine Schwangere die kein BV bekommt. Es kann und darf nur was ersetzt werden, was auch ohne Schwangerschaft verdient worden wäre. Zudem sind Beschäftigungsverbote die absolute Ausnahme geworden und der AG muss belegen können, dass er Dir keinen Ersatzarbeitsplatz geben kann.


Tini_79

Beitrag melden

Du bekommst, was du ohne neue Schwangerschaft und ohne BV hättest - nichts. Und "Würde dann ein paar Tage/Wochen später die Schwangerschaft bekannt machen." zeigt doch schon, dass du ziemlich genau weißt, das es nicht in Ordnung ist, sonst könntest du es doch sofort sagen. Wozu warten?


Amphibia

Beitrag melden

"Wäre das rechtens?" Spontan würde ich sagen: Nein! Und dazu berechnend und betrügerisch!


mellomania

Beitrag melden

das was du vorhast ist betrug. ein bv bekommt man nur, wenn KEIN andere arbeitsplatz zur verfügung gestellt werden kann. das muss der AG durch eine gefährdungsbeurteilung nachweisen. daher geht das so nicht


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich denke doch die Fragestellerin hat es nun verstanden :-D


Senseo

Beitrag melden

Erst einmal danke für die Antworten - aber oje, da habe ich ja etwas ausgelöst. Der zweite Teil war nur ein Gedankenspiel von mir, der aber wohl mehr Beachtung bekommen hat als meine eigentliche Frage. Dass ich in meinem Beruf ein Beschäftigungsverbot bekomme ist Fakt. Da braucht man nicht darüber reden, was der AG dazu machen muss :) Mir geht es darum, dass ich die Elternzeit aufgrund der neuen Schwangerschaft beenden kann. Frage ist also nur, ob ich dies erst zum Mutterschutz kann, oder auch ab sofort? Wenn ich das ab sofort darf tritt alles weitere automatisch in Kraft (also der bestehende Vertrag und das daraus resultierende BV, da es keinen alternativen Platz gibt)


Tini_79

Beitrag melden

Wenn dein AG zustimmt, dich vorzeitig wieder zu beschäftigen, könntest du deine EZ sofort beenden. Aber willst du ernsthaft behaupten, du teilst ihm im gleichen Gespräch mit, dass du schwanger bist? Dann ist ein BV Betrug , von dir wie vom AG. Erzählst du es "ein paar Tage/ Wochen später", dann ist es immer noch Betrug deinerseits und als AG wäre ich reichlich angepisst. Er hat den Aufwand und hat nichts davon. Davon ab muss er ja eigentlich auch mal planen, erst 2 Jahre ohne dich, dann kommst du wieder, dann kurz darauf bist du wieder weg. Der kann auch rechnen u d wird merken, dass er veräppelt wurde.


Senseo

Beitrag melden

Ich versuche mich klarer auszudrücken: 1. Ich möchte niemanden betrügen, das erste war von mir eine Theorie, die ich nicht ernsthaft in Erwägung ziehe. 2. Man kann die Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft verkürzen. Dies MUSS der Arbeitnehmer genehmigen und man hat zumindest während des Mutterschutzes Recht auf das komplette Mutterschaftsgeld. 3. und dies ist meine Frage: Kann ich die Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft statt erst zu Beginn des Mutterschutzes auch AB SOFORT beenden? Oder kann dies der Arbeitnehmer ablehnen?


Tini_79

Beitrag melden

Theoretisch kann man die EZ immer abbrechen mit Zustimmung des AG, das hat nichts mit einer neuen Schwangerschaft zu tun. Dein AG kann ablehnen, deine EZ vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden zu lassen. Wenn er dich nicht benötigt und keinen Platz für dich hat, dann wird er dich auch nicht früher als geplant beschäftigen wollen. Ja, zum neuen Mutterschutz beendest du dann (spätestens) die EZ und erhältst volles Mutterschutzgeld.


SumSum076

Beitrag melden

2. Man kann die EZ nicht mit dem Grund einer erneuten Schwangerschaft verkürzen. 3. Nein Man kann die EZ zum Beginn des neuen Mutterschutzes (6 Wochen vor Geburt) beenden! In dieser Zeit des Mutterschutzes (14 Wochen rund um die Geburt) kann man wieder MuSchu-Geld bekommen - gemäß dann laufendem Vertrag. Gruß Sabine


Dream2014

Beitrag melden

Die Elternzeit vorzeitig zu beenden mit dem Wissen ein Beschäftigungsverbot zu erhalten auch mit Zustimmung des Arbeitgebers nennt man Sozialbetrug. Also nein das geht nicht.


Senseo

Beitrag melden

Ok - danke.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Wir planen ein zweites Kind und würden wenn es klappt das zweite Baby in der Elternzeit "machen", da unser erstes Baby dann bei der Geburt des zweiten gut zwei Jahre alt ist. Bei der ersten Schwangerschaft hatte ich von Anfang an Beschäftigungsverbot und habe meinen Nettolohn weiter bis zur Geburt erhalten. Wenn ich jetzt nicht erst in den Beruf ...

Hallo Ich bin angestellte Zahnärztin und befinde mich gerade in der Elternzeit von meinem 1.Kind, das am 22.11.2013 auf die Welt gekommen ist. Ich habe bei meinem Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit beantragt, diese endet am 13.01.2015. Da wir gerne noch ein Kind in nicht allzu großem Abstand zu unserem Sohn hätten, stehen wir gerade vor einer grossen ...

Hallo Frau Bader,   Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch  umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde.    Meine Chefs tota ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...

Hallo Frau Bader,  ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%.  Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...

Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...

Guten Tag,  ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...

Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung:  orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt.   Mir wurde ...