Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in der Elternzeit, wie ist das dann bei Beschäftigungsverbot?

Frage: Schwanger in der Elternzeit, wie ist das dann bei Beschäftigungsverbot?

MeLenni

Beitrag melden

Wir planen ein zweites Kind und würden wenn es klappt das zweite Baby in der Elternzeit "machen", da unser erstes Baby dann bei der Geburt des zweiten gut zwei Jahre alt ist. Bei der ersten Schwangerschaft hatte ich von Anfang an Beschäftigungsverbot und habe meinen Nettolohn weiter bis zur Geburt erhalten. Wenn ich jetzt nicht erst in den Beruf zurückkehre sondern schon in der Elternzeit schwanger werde, wird dann automatisch die Elternzeit beendet und ich falle wieder unter das Beschäftigungsverbot und bekomme meinen Nettolohn wie vorher? Oder bin ich dann einfach nur Schwanger und bekomme finanziell garnichts? Denn Schwanger bekomme ich ja auch niergenswo anders einen Job, damit ich finanziell zurechkommen kann. Liebe Grüße Melanie mit Lenni


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, in der Elternzeit bekommen man sowieso kein Geld. Wieso sollten Sie dann etwas bekommen, weil Sie, wenn Sie nicht in der Elternzeit wären, ein Beschäftigungsverbot hätten? Ab dem ersten Tag nach der EZ und vor dem neune Mutterschutz (falls es solange dauert). Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Du bist dann einfach nur schwanger. Geld würde es nur geben wenn Du arbeiten gehen wolltest. Wenn das 2. Kind kommt wenn Deines 2 ist, dann wirst Du , ohne Arbeit zwischendrin, auch nur den Mindestsatz an Elterngeld bekommen. Einzig zum neuen Mutterschutz darfst Du die aktuelle Elternzeit vorzeitig beenden,


MeLenni

Beitrag melden

Wenn ich dann also kurz vor Arbeitsbeginn schwanger werden würde, würde ich dann ab dem geplanten Arbeitsbeginn wieder Beschäftigungsverbot und den Lohn bekommen? z.B. will ich am 01.Juli 2015 wieder arbeiten , werde aber im Mai 2015 schwanger. Dann bekomme ich ab 01.Juli 2015 wieder den Lohn den ich dann ab 01.Juli bekommen hätte und das Beschäftigungsverbot bis die Mutterschutzfrist beginnt? Was wäre denn wenn ich nach (übertrieben jetzt) 1 Woche Arbeitsbeginn wieder schwanger werde? Bekomm ich dann wieder BV und den Nettolohn?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ja, das ist richtig. War bei mir auch so damals. Geht der Plan aber nicht so auf, dann musst Du arbeiten gehen, also auf jeden Fall um Kinderbetreuung kümmern. Beziehungsweise, um ein entsprechendes Elterngeld zu bekommen empfiehlt es sich eh nach dem ersten Geb. des Kindes wieder zu arbeiten, weil sonst alle Monate ohne Einkommen mit 0€ in die Berechnung für das neue Elterngeld gehen. Im neuen BV bekommst Du das was Du verdienen würdest. Willst Du denn wieder Vollzeit arbeiten ?


MeLenni

Beitrag melden

Jetzt bin ich völlig verwirrt. Ich habe bis Juli 14 Elterngeld beantragt. habe aber bis Juli 15 EZ beantragt. In den Job wollte ich erstmal nicht zurück denn ich habe Teildienste, Schichtwechsel und Nachtschichten. Wann wäre also der beste Zeitpunkt ein Kind zu planen? Wenn ich nach der EZ schwanger werde ohne angefangen hab zu Arbeiten bekomme ich die Schwangerschaft über kein Geld, wie wird aber das EG berechnet? Da ich im 2EZ Jahr nix bekomme, können die das EG doch nicht danach berechnen oder??? Wo kann ich einen Beratungstermin dies bezüglich machen? Bei der Krankenkasse oder Familienkasse?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Ich bin angestellte Zahnärztin und befinde mich gerade in der Elternzeit von meinem 1.Kind, das am 22.11.2013 auf die Welt gekommen ist. Ich habe bei meinem Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit beantragt, diese endet am 13.01.2015. Da wir gerne noch ein Kind in nicht allzu großem Abstand zu unserem Sohn hätten, stehen wir gerade vor einer grossen ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit angegeben, wovon nun 13 Monate vergangen sind. Ich habe davor voll gearbeitet und auch noch nichts Neues ausgehandelt. Nun bin ich wieder schwanger (ganz frisch und habe auch noch nichts bekannt gegeben). Mein Arbeitgeber vergibt seit ein paar Jahren Beschäftigungsve ...

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...