Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in der Elternzeit, wie ist das dann bei Beschäftigungsverbot?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger in der Elternzeit, wie ist das dann bei Beschäftigungsverbot?

MeLenni

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Wir planen ein zweites Kind und würden wenn es klappt das zweite Baby in der Elternzeit "machen", da unser erstes Baby dann bei der Geburt des zweiten gut zwei Jahre alt ist. Bei der ersten Schwangerschaft hatte ich von Anfang an Beschäftigungsverbot und habe meinen Nettolohn weiter bis zur Geburt erhalten. Wenn ich jetzt nicht erst in den Beruf zurückkehre sondern schon in der Elternzeit schwanger werde, wird dann automatisch die Elternzeit beendet und ich falle wieder unter das Beschäftigungsverbot und bekomme meinen Nettolohn wie vorher? Oder bin ich dann einfach nur Schwanger und bekomme finanziell garnichts? Denn Schwanger bekomme ich ja auch niergenswo anders einen Job, damit ich finanziell zurechkommen kann. Liebe Grüße Melanie mit Lenni


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in der Elternzeit bekommen man sowieso kein Geld. Wieso sollten Sie dann etwas bekommen, weil Sie, wenn Sie nicht in der Elternzeit wären, ein Beschäftigungsverbot hätten? Ab dem ersten Tag nach der EZ und vor dem neune Mutterschutz (falls es solange dauert). Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Du bist dann einfach nur schwanger. Geld würde es nur geben wenn Du arbeiten gehen wolltest. Wenn das 2. Kind kommt wenn Deines 2 ist, dann wirst Du , ohne Arbeit zwischendrin, auch nur den Mindestsatz an Elterngeld bekommen. Einzig zum neuen Mutterschutz darfst Du die aktuelle Elternzeit vorzeitig beenden,


MeLenni

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Wenn ich dann also kurz vor Arbeitsbeginn schwanger werden würde, würde ich dann ab dem geplanten Arbeitsbeginn wieder Beschäftigungsverbot und den Lohn bekommen? z.B. will ich am 01.Juli 2015 wieder arbeiten , werde aber im Mai 2015 schwanger. Dann bekomme ich ab 01.Juli 2015 wieder den Lohn den ich dann ab 01.Juli bekommen hätte und das Beschäftigungsverbot bis die Mutterschutzfrist beginnt? Was wäre denn wenn ich nach (übertrieben jetzt) 1 Woche Arbeitsbeginn wieder schwanger werde? Bekomm ich dann wieder BV und den Nettolohn?


Sternenschnuppe

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Ja, das ist richtig. War bei mir auch so damals. Geht der Plan aber nicht so auf, dann musst Du arbeiten gehen, also auf jeden Fall um Kinderbetreuung kümmern. Beziehungsweise, um ein entsprechendes Elterngeld zu bekommen empfiehlt es sich eh nach dem ersten Geb. des Kindes wieder zu arbeiten, weil sonst alle Monate ohne Einkommen mit 0€ in die Berechnung für das neue Elterngeld gehen. Im neuen BV bekommst Du das was Du verdienen würdest. Willst Du denn wieder Vollzeit arbeiten ?


MeLenni

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Jetzt bin ich völlig verwirrt. Ich habe bis Juli 14 Elterngeld beantragt. habe aber bis Juli 15 EZ beantragt. In den Job wollte ich erstmal nicht zurück denn ich habe Teildienste, Schichtwechsel und Nachtschichten. Wann wäre also der beste Zeitpunkt ein Kind zu planen? Wenn ich nach der EZ schwanger werde ohne angefangen hab zu Arbeiten bekomme ich die Schwangerschaft über kein Geld, wie wird aber das EG berechnet? Da ich im 2EZ Jahr nix bekomme, können die das EG doch nicht danach berechnen oder??? Wo kann ich einen Beratungstermin dies bezüglich machen? Bei der Krankenkasse oder Familienkasse?


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