12anne34
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in folgender Situation. Mein befristeter Arbeitsvertrag endet im Juni 2018. Eigentlich wollte ich bereits mit meinem Chef über die Möglichkeit einer unbefristeten Anstellung sprechen, hab das jedoch leider im alten Jahr nicht umgesetzt und nun bin ich überraschend schwanger. Derzeit befinde ich mich in der 6. SSW. Aufgrund der Arbeitssituation (Strahlenbelastung, 24h-Dienste... ) muss ich zeitnah meinen Arbeitgeber über die SS benachrichtigen. Jedoch gehe ich nicht davon aus, dass er wenn er von meiner SS erfährt, meinen Vertrag verlängern wird. Und der Vertrag läuft somit definitiv aus, bevor ich den Mutterschutz antrete. Krankenversichert bin ich freiwillig in der gesetzlichen KK. Diese hab ich gekündigt, da ich im März in eine andere gesetzl. KK wechseln möchte. Mein Versicherungsberater meinte, dies ist trotz SS problemlos möglich. Haben Sie einen Vorschlag , wie ich nun am Besten vorgehe? Meine Überlegungen: 1. Kann ich versuchen zeitnah ein Gespräch bzgl. einer Vertragsverlängerung od. unbefristeten Arbeitsvertrags zu führen, ohne dass ich meinen Chef über die SS informiere, oder kann mir dadurch retrospektiv „Täuschung“ unterstellt werden (meine Gyn. hat bereits die Diagnose SS verschlüsselt und somit wusste ich natürlich offiziell davon Wobei es vermutlich sowieso schwierig sein wird, 6 Monate vor Ablauf meines Vertrags einen neuen Vertrag zu erhalten ohne dass er stutzig wird. ;( 2. Wenn mir aufgrund einer Risiko-SS zeitnah ein Beschäftigungsverbot erteilt werden würde, hat dies finanziell Vorteile und welche Auswirkungen hat dies auf meinen Vertrag (läuft dieser genauso aus oder wird er pausiert? ) Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch, wieviel Geld bekomme ich dann und von wem während des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit? Bzw. rutsche ich dann nach Ablauf des eigentlichen Arbeitsvertrages aus dem Beschäftigungsverbot in den Arbeitslosen-Status egal ob ich arbeitsfähig bin wegen Entbindung und Co ? Dann habe ich jedoch gelesen, dass es besser ist bei Arbeitslosigkeit und SS sich krankschreiben zu lassen als in einem Status d. Beschäftigungsverbots , denn sonst wird die Zahlung des Arbeitlosengeldes gestoppt. -> Ich bin verwirrt und weiss nicht wie ich es am besten anstellen soll. 3. Wie ist es im Falle ich würde meine Tätigkeit tatsächlich bis zum Ende meines A- Vertrages ausüben können und mich dann arbeitslos melden. Bekomme ich dann in der Mutterschutz bzw. der Elternzeit ganz normales Arbeitlosengeld und wenn ja wieviel Prozent des Gehalts,? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen und bedanke mich im Voraus sehr!!
Hallo, Bitte die Hinweise lesen u kurz u allgemein fragen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Frau Bader liest keine so langen Texte. 1. Vertragsverlängerung ist möglich. 2. Der Vertrag läuft aus, wenn er nicht verlängert wird. Mit BV erhältst du dann keinerlei Leistungen als Arbeitslose. Krankschreiben kann man sich nur, wenn man TATSÄCHLICH auch krank ist. 3. Such dir jetzt bereits einen neuen Job und melde bei der AfA, dass dein Vertrag endet!
Mitglied inaktiv
Ehrlich, was hast du zu verlieren? Ich würde mit dem AG sprechen. Evtl hat er ja doch kein Problem mit der Verlängerung - vor allen wen er dich als AN schätzt und gerne behalten würde. In dem falle würde ich - weil eben gefährdeter Arbeitsplatz und noch sehr lange hin bis zum Fristende, auch mit offenen Karten spielen. Sollte der Vertrag nicht verlängert werden, achte darauf das im falle eines BV dieses nicht bis zum Mutterschutz geht sondern nur bis zum Vertragsende. WICHTIG - ab dem ersten tag danach kannst du ganz normal in allen anderen berufen arbeiten - sonst bekommst du Probleme mit dem ALG1. Und damit dann auch mit der Krankenversicherung. Sag dem Amt einfach, das du grundsätzlich jede Arbeit nehmen würdest - ob dich sichtbar schwanger dann auch jemand einstellt kann ja dann nicht dein Problem sein. Bedenke aber, alle Monate mit ALG1 werden mit 0 € in das EG einfließen - du wirst also deutlich weniger bekommen. Im Idealfall suchst du dir jetzt schon was neues - und da kann dir eigentlich echt egal sein was. Einem potentiell neuen AG musst du auch nichts von der Schwangerschaft erzählen, er darf nicht mal danach fragen (sonst darfst du lügen) - mit Ausnahme von Berufen wo klar ist, das du diese gar nicht machen darfst. Ach ja, ohne AG hast du keine EZ. Du hast dann EG und das war es - darüber bist du dann die Dauer des EG auch krankeversichert. Was nach dem EG kommt hängt davon ab ob du dann eine Kinderbetreuung hast oder nicht, im heftigsten Falle bist du eben Hausfrau. ALG1 würdest du nur bekommen mit Kinderbetreuung. Und noch etwas, der AG kann nicht wissen wann du festgestellt hast das du schwanger bist. De darf den Mutterpass wo das drinsteht nicht sehen. Lass dir vom FA eine Schwangerschaftsbescheinigung ausstellen - Kosten muss der AG übernehmen - da steht dann der vorläufige ET drauf. mehr muss der AG nicht wissen. Bei der KK sieht es natürlich anders aus...
85kathali
Zu 3. Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse in Höhe des Arbeitslosengeldes bezahlt, solltest du ALG1 direkt vor dem Mutterschutz bezogen werden. Elterngeld wird ganz normal berechnet, nur zählen eben Monate mit ALG1 mit 0 Euro Einkommen. Aber davon dürftest du ja kaum welche haben, wenn dein Betrag noch bis Juni geht.
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