Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Befristetes Arbeitsverhältnis, schwanger, ALG I und Bezugzeit Elterngeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Befristetes Arbeitsverhältnis, schwanger, ALG I und Bezugzeit Elterngeld

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Mal angenommen der ET ist am 23.05.2009 und das Befristete Arbeitsverhältnis endet zum 31.01.2009. Der Mutterschutz würde Mitte April 2009 beginnen. Der AG wird das Arbeitsverhältnis vermutlich nicht verlängern. Frage: Bezugszeit Elterngeld Mal angenommen der Arzt schreibt Schwangerschaftsbedingt ab 01.02.2009 oder schon vorher Krank bis zum ET. Ab welchem Monat müssten wir dann zur Berechnung des Elterngeldes den Bezugszeitraum zu Grunde legen bzw. die 12 Monate zurück rechnen. Ab der SS bedingten Krankenschreibung oder beginn des Mutterschutzes also im April 2009. Frage: Wer zahlt was Situation wie oben, jedoch geht es jetzt darum wer zahlt. Rein theoretisch steht die Schwangere dem Arbeitsmarkt ab dem 01.02.2009 bis zum Beginn des Mutterschutzes Mitte April 2009 zur Verfügung. Ich verstehe das jetzt so, dass sie für die Zeit bis zum Mutterschutz Anspruch auf ALG I. Danach würde ja dann die Elternzeit mit Elterngeld beginnen. Hat sie auch Anspruch auf Mutterschutzgeld und wenn ja in welcher Höhe. Wer zahlt das Mutterschaftsgeld, die Arbeitsagentur in Höhe ALG I oder die KK in Höhe des Krankengeldes (70%). Vorher bestand ein befristetes Arbeitsverhältnis aufgeteilt in 3 Jahren (zwei Jahre ohne sachlichen Grund und ein Jahr mit SG.) Wer zahlt was wenn die Schwangere mal angenommen ab Mitte Januar 2009 ein Beschäftigungsverbot SSB vom Arzt erhält bis zum Elterngeld?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab dem letzten Arbeitstag melden Sie sich beim AA und erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ArbGeld I. Der Durchschnitt wird dann für die Berechnung des EG genommen. Rechnen Sie doch mal bei www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB


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Mal angenommen der Arzt schreibt Schwangerschaftsbedingt ab 01.02.2009 oder schon vorher Krank bis zum ET. Ab welchem Monat müssten wir dann zur Berechnung des Elterngeldes den Bezugszeitraum zu Grunde legen bzw. die 12 Monate zurück rechnen. Ab der SS bedingten Krankenschreibung oder beginn des Mutterschutzes also im April 2009. Antwort: Die KK zahlt bis MuSchu Krankengeld, danach MuSchu-Geld nach dem Krankengeld (halte ich ein gute Variante, da du dann definitiv mehr bekommst, Alg I = 60% (bzw. 67 % wenn schon ein Kind vorhanden) Krankengeld = 70 % des letzten Nettolohns). Da die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt erfolgt, wird sie bei der Berechnung des Elterngeldes außenvor gelassen, also wird Elterngeld nach dem Gehalt der letzten 12 Monate berechnet. Du musst hier beachten, dass die Krankschreibung sofort mit der Arbeitslosigkeit beginnt, da sonst erstmal Alg I gezahlt wird. Frage: Wer zahlt was Situation wie oben, jedoch geht es jetzt darum wer zahlt. Rein theoretisch steht die Schwangere dem Arbeitsmarkt ab dem 01.02.2009 bis zum Beginn des Mutterschutzes Mitte April 2009 zur Verfügung. Ich verstehe das jetzt so, dass sie für die Zeit bis zum Mutterschutz Anspruch auf ALG I. Danach würde ja dann die Elternzeit mit Elterngeld beginnen. Hat sie auch Anspruch auf Mutterschutzgeld und wenn ja in welcher Höhe. Wer zahlt das Mutterschaftsgeld, die Arbeitsagentur in Höhe ALG I oder die KK in Höhe des Krankengeldes (70%). Vorher bestand ein befristetes Arbeitsverhältnis aufgeteilt in 3 Jahren (zwei Jahre ohne sachlichen Grund und ein Jahr mit SG.) Wer zahlt was wenn die Schwangere mal angenommen ab Mitte Januar 2009 ein Beschäftigungsverbot SSB vom Arzt erhält bis zum Elterngeld? Antwort: MuSchu-Geld zahlt die KK in Höhe des Alg I. Das AA ist mit Beginn des MuSchu raus aus der Zahlungsverpflichtung und meldet dich auch bei der KK ab. Bei BV zahlt bis zum Ende des AV der Arbeitgeber das Gehalt, dann wie zuvor beschrieben das AA das Alg bis zum MuSchu und dann die KK das MuSchu-Geld in Höhe des Alg. Ich würde an deiner Stelle Variante I nehmen. Das AA wird dich trotz SS versuchen zu vermitteln. Bist du krankgeschrieben lassen sie das und du bekommst mehr Geld. LG Arlett, die am 19.5. ET hat und bei Ende ihres ebenfalls befristeten AV es genauso gemacht hätte


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