Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Danke für Ihre Antwort neulich. Ich hab aber noch eine kleine Frage. Wenn ich am Ende meines befristeten Arbeitsverhältnisses in den Mutterschutz gehe, bekomme ich dann in der Elternzeit das Elterngeld entsprechend meines Verdienstes der letzten 12 Monate? Mir hat vor kurzem jemand gesagt ich würde nur den Sockelbetrag von 300€ bekommen weil der Vertrag befristet ist. Stimmt das? Vielen Dank für Ihre Antwort! Ines G.
Hallo, nein. Es wird ermittelt, was Sie in den letzten 12 Mo. vor der Geburt verdient haben. Liebe Grüsse, NB
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