BlackHawk
Guten Abend Frau Bader, folgende Situation ist im Moment. Wir erwarten im März 2018 unseren ersten Nachwuchs. Meine Frau will ein Jahr Zuhause bleiben und Elterngeld beziehen. Ich als Vater möchte auf jedenfall auch zwei Monate Zuhause bleiben und Elterngeld beziehen. Nun bin ich im Moment in einen befristeten Arbeitsverhältnis angestellt (bis Juni 2018). Ob dieser Vertrag verlängert ist so noch nicht sicher. Jetzt kommt meine Frage: Kann ich meine 2 Monate Elternzeit und Elterngeld im Anschluss meines letzten Arbeitstages nehmen? Wie verhält sich das mit der Meldung der Arbeitslosigkeit und ALG 1? Die Vorraussetzungen für ALG1 erfülle ich. Wenn ich im März und April meine Elternzeit nehme, würde dies ja negativ auf mein ALG 1 auswirken. Vielen Dank Schöne Grüße
Hallo, das geht. Wichtig ist es, dass sie trotzdem drei Monate vor Beendigung des Vertrages Mitteilung an die Agentur für Arbeit machen. Da Sie jedoch in der Zeit, wo Sie Elterngeld bekommen bzw. in Elternzeit sind, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, erhalten Sie die Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 1 dann eben etwas später. Liebe Grüße NB
peekaboo
Elternzeit mehr nehmen. Nimmst Du sie vorher, dann läuft Dein Arbeitsvertrag u. U. ganz normal aus. TIPP: Wenn Du weißt, dass Du ab Juni u.U. keine Arbeit mehr hast, melde Dich rechtzeitig beim Arbeitsamt, sonst droht u.U. eine Sperre.
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