jamelia24
Mein Baby soll Ende Januar kommen. Mein Vertrag ist aber nur bis 31.3. befristet und wird auch nicht verlängert. Da mein Mutterschutz und meine Anstellung somit quasi gleichzeitig auslaufen und ich nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen wollte, weiß ich nun nicht, bei wem ich Elternzeit beantragen kann und in welcher Höhe es mir zusteht. Muss ich es beim Jobcenter beantragen und kriege ich dann nur 300 Euro oder berechnet es sich trotzdem aus den letzten 12 Monatsgehalten, obwohl ich im April schon nicht mehr arbeite?
Hallo, für das Elterngeld ist es egal, ob Sie eine Tätigkeit nachgehen. Das Elterngeld wird nach den letzten zwölf Monaten vor der Geburt berechnet. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Elternzeit hast Du dann nicht im klassischen Sinne. Die gibt es nur mit Arbeitgeber. Du musst Dir ausrechnen was besser ist. Krankenversichert bist Du solange Du Elterngeld bekommst ( Errechnet aufgrund der 12 Monate vor Mutterschutz ) Nach dem Elterngeld musst Du dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und würdest bei nachgeiwiesener Kinderbetreuung auch ALG 1 bekommen. Ansonsten ist der Vater finanziell auch für Dich zuständig. Auch wenn nicht verheiratet.
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