Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wie verhält es sich mit dem elterngeld nach befristetem arbeitsverhältnis?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: wie verhält es sich mit dem elterngeld nach befristetem arbeitsverhältnis?

jamelia24

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Mein Baby soll Ende Januar kommen. Mein Vertrag ist aber nur bis 31.3. befristet und wird auch nicht verlängert. Da mein Mutterschutz und meine Anstellung somit quasi gleichzeitig auslaufen und ich nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen wollte, weiß ich nun nicht, bei wem ich Elternzeit beantragen kann und in welcher Höhe es mir zusteht. Muss ich es beim Jobcenter beantragen und kriege ich dann nur 300 Euro oder berechnet es sich trotzdem aus den letzten 12 Monatsgehalten, obwohl ich im April schon nicht mehr arbeite?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für das Elterngeld ist es egal, ob Sie eine Tätigkeit nachgehen. Das Elterngeld wird nach den letzten zwölf Monaten vor der Geburt berechnet. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Elternzeit hast Du dann nicht im klassischen Sinne. Die gibt es nur mit Arbeitgeber. Du musst Dir ausrechnen was besser ist. Krankenversichert bist Du solange Du Elterngeld bekommst ( Errechnet aufgrund der 12 Monate vor Mutterschutz ) Nach dem Elterngeld musst Du dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und würdest bei nachgeiwiesener Kinderbetreuung auch ALG 1 bekommen. Ansonsten ist der Vater finanziell auch für Dich zuständig. Auch wenn nicht verheiratet.


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