corinna1987
Hallo liebes Rund-ums-Baby-Team, im Moment habe ich einen Vertrag über ein ruhendes Arbeitsverhältnis mit meinem Arbeitgeber weil ich meinen Mann ins Ausland begleite. Dieser ruhende Vertrag geht noch bis Ende Juni 2014 (und war dann insgesamt 21 Monate) und im Mai kommt unser Baby auf die Welt. Wir werden ca. 8 Wochen vor der Geburt schon bereits wieder zurück nach Deutschland fliegen und dann dort bleiben. In der Zeit des ruhenden Arbeitsvertrages hatte ich keinerlei Einkünfte. Habe ich nun trotzdem Anspruch auf Elterngeld? Wie berechnet sich dieses dann in diesem Fall? Danke schon jetzt für Ihre Mühe! Corinna
Hallo, ja, den Grundbetrag iHv 300 e Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Mindestsatz 300€ , Elterngeld bekommt jeder.
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