Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was ist die beste Lösung für mein Arbeitsverhältnis/Elterngeld und KV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was ist die beste Lösung für mein Arbeitsverhältnis/Elterngeld und KV

JASC

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Hallo Frau Bader, ich habe zum 01.07.2013 bei einem neuen Arbeitgeber angefangen - 300 km von unserem Wohnort entfernt. Bei Unterschrift des Vertrages, wusste ich noch nicht, dass Anfang März 2014 unsere erste Tochter zur Welt kommt. Ich bin jetzt bereits in Mutterschutz und würde gerne im Anschluss daran Elternzeit bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats meiner Tochter nehmen. Ich bin mir sicher, dass ich auch danach nicht wieder zu diesem Arbeitgeber zurückkehren werde (alleine wegen der Distanz zum Arbeitsplatz). Ist es besser Elternzeit zu beantragen oder jetzt schon zu kündigen? Meine Frage bezeigt sich auch auf die Kosten, die meinem Mann und mir in der Elternzeit für die Krankenversicherung entstehen. Wir verdienen beide über der Beitragsbemessungsgrenze. Mein Mann ist privat krankenversichert und ich bin freiwillig gesetzlich versichert, verdiene aber bisher etwas mehr als mein Mann. Meine Nachforschungen haben ergeben, dass ich unser Kind wohl beitragsfrei bei mir mitversichern kann, da ich die letzten Monate vor der Geburt mehr verdient habe als mein Mann, allerdings muss ich selber während der Elternzeit weiterhin Krankenkassenbeiträge zahlen und zwar angerechnet auf die Hälfte der Bemessungsgrenze (2025€) das sind dann insgesamt 343,24€ pro Monat. Gibt es eine bessere Alternative? Was wäre, wenn ich das Arbeitsverhältnis kündige und damit arbeitslos bin - somit also pflichtversichert werden müsste, oder? Mit freundlichen Grüßen, JASC


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn man freiwillig gesetzl. krankenversichert ist, muss man auch in der Elternzeit weiter die Beiträge zahlen - so war es zumindest bei mir. Das Kind wird dann bei dem mitversichert, der mehr verdient. wenn Sie kündigen, ist ihnen auch nicht geholfen, denn sie erhalten keine Leistung vom Arbeitsamt, wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Pflichtversichert bist Du erst wenn Du ALG beziehst, dafür musst Du dem Arbeitsmarkt aber zur Verfügung stehen. Das tust Du erst nach der Elternzeit. Mein Rat : 3 Jahre Elternzeit nehmen, wer weiß was kommt. Rückzug ? Möglichkeit auf Home Office ? Kündigen kannst Du immernoch später. Beziehungsweise dann einen neuen Job dort suchen,so benötigst Du das Arbeitsamt gar nicht.


Mitglied inaktiv

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Auf jeden Fall 3 Jahre nehmen. Wenn ihr es euch leisten könnt, dann das Elterngeld auf 2 Jahre splitten. Für das 2te und 3te Jahr Elternzeit das OK vom jetzigen AG holen, das du bei einem anderen in teilzeit (bis zu 30 Std die Woche) arbeiten gehen darfst. Kündigen dann frühstens zum Ende des 3ten Elternjahres, aber rechtzeitig damit du die Kündigungsfristen noch einhälst. So zumindestens würde ich es machen in diesem Falle.


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