spring36
Sehr geehrter Frau Bader, Ich bin im 5. Monat schwanger und habe einen neuen Arbeitgeber. Wann muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich schwanger bin? Ich arbeite ohne schädliche Substanzen oder Gefahren. Kann die Arbeitszeiten flexibel gestalten. Also vom Arbeitsschutz her läge kein Grund vor. Muss ich eine bestimmte Frist vor dem ET einhalten wegen Mutterschutzgeld? Bin ich verpflichtet, ab Kenntnis der Ss den Arbeitgeber zu informieren? Vielen Dank!
Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SchwS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie in Elternzeit ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des Schwangerschaft datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter in Elternzeit mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Liebe Grüsse, NB
Mamamaike
Hallo, Du bist zu gar nichts verpflichtet, aber solange Du keine Mitteilung machst, kannst Du Dich nicht auf Schutzrechte berufen. Andererseits: Sehr wahrscheinlich wird man Dir bald (oder schon?) ansehen, dass Du schwanger bist. Üblicherweise schätzen Arbeitgeber es, wenn man da mit offenen Karten spielt und das nicht "hintenherum" herauskommt. Viele Grüße
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