Schwanger im befristeten Arbeitsverhältnis

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger im befristeten Arbeitsverhältnis

Hallo Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einem befristeten Arbeitsverhältnis (als Schwangerschaftsvertretung) und der Vertrag endet am 31.08.2019. Mein ET ist der 28.08.2019. Wie muss ich mich verhalten in Bezug auf Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld? Muss ich mich beim Arbeitsamt melden? Habe dazu leider widersprüchliche Quellen gefunden. Viele Grüße

von HandundHerz am 01.05.2019, 19:29



Antwort auf: Schwanger im befristeten Arbeitsverhältnis

Hallo, der Vertrag endet trotz der Schwangerschaft, Sie müssen sich 3 Mo vorher bei der Agentur f Arbeit melden. ArbGeld 1 bekommen SIe erst, wenn Sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen, längstens sind das 3 Jahre "Elternzeit". Dann AG-Anteil zahlt ab Beendigung des Vertrages die KK in Höhe von Krankengeld. EG bekommen Sie ganz normal. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.05.2019



Antwort auf: Schwanger im befristeten Arbeitsverhältnis

1. Du meldest dich 3 Monate vor Vertragsende beim Arbeitsamt als arbeitslos 2. Mutterschutz beginnt für dich, sofern du nicht auf diesen verzichtest, 6 Wochen vor ET. 3. Mutterschaftsgeld vom AG bekommst du bis zum 31.08. Bis dahin auch bis zu 13 € pro Tag von der KK. Ab dem 1.09. gibt es dann Mutterschaftsgeld von der KK in Höhe von Krankengeld. 3. EG wird nach dem berechnet was du in den 12 Monaten vor Mutterschutz verdient hast. Du kannst dann überlegen ob du bis zum 12ten Lebensmonat Basis-EG beziehst, wenn du Alleinerziehend bist auch 2 Monate länger. Oder ob du bis auf die Mutterschutzzeit diese EG-Monate ganz oder teils in EG Plus splittest. Vorteil, solange du EG beziehst bist du krankenversichert. 4. EZ steht dir keine zu, da du keinen AG hast. Deshalb musst du schauen wie es mit der Krankenversicherung weitergeht wenn dein EG endet. Hast du dann eine Kinderbetreuung, dann kannst du ALG1 beziehen, hast du keine, musst du dich entweder über deinen Mann versichern sofern das geht oder dich selbst versichern. Bedeutet auch, sobald absehbar ist das du wieder arbeiten kannst, meldest du dich als arbeitssuchend. Alle also halb so tragisch.

von Felica am 01.05.2019, 20:28



Antwort auf: Schwanger im befristeten Arbeitsverhältnis

Danke für die ausführliche und hilfreiche Antwort, Felica. Das hat mir sehr weitergeholfen und mich beruhigt.

von HandundHerz am 02.05.2019, 09:34



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