die-Caro-line
Guten Tag, ich arbeite derzeit in einem Befristeten Arbeitsverhältnis bis 31. Juli 2018. Ich bekomme mein Kind im April. Wenn der Vertrag ausgelaufen ist, steht mir hier noch Geld zu? Wenn ja woher bekomme ich das, wie wird es ausfallen und was muss ich beantragen? Vielen Dank
Hallo, Sie gehen, wenn Sie wollen, in Elternzeit, bis der Vertrag ausläuft. Nach der EZ können Sie, bis Sie einen neuen Job gefunden haben, Arbeitslosengeld 1 beziehen. Wichtig ist, dass Sie klären müssen, wie Sie krankenversichert sind. Beitragsfrei Krankenversicherung sind Sie nach Beendigung des Vertrages nämlich nur so lange, wie Sie Elterngeld beziehen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Was für Geld hättest Du denn gern? Dein Arbeitsverhältnis endet nach der Geburt, also hast Du normal Mutterschutz und bekommst danach Elterngeld, sofern Du es beantragst. Gehalt bekommst Du nach dem Mutterschutz (sofern Du dann arbeiten gehst) halt nur bis der Vertrag endet (wenn der nicht verlängert wird). Elternzeit in dem Sinne hast Du nur bis der Vertrag endet, danach bist Du halt Hausfrau wenn Du nix machst. Für nach dem Vertrag solltest Du dich also ggf. rechtzeitig mit dem Amt in Verbindung setzen. LG Lilly
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