Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Problematisches Arbeitsverhältnis und in Elternzeit nun wieder Schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Problematisches Arbeitsverhältnis und in Elternzeit nun wieder Schwanger

Ni_Sy

Beitrag melden

Hallo liebe Fr Bader, da mein Arbeitgeber in der Schwangerschaft von meinem 1. Kind versucht hat mich zu kündigen, bin ich sehr verunsichert und habe gleich mehrere Fragen. zur Situation mein Sohn ist im Januar 2014 geboren und mein Arbeitgeber hat versucht mich zu Kündigen das ging soweit bis im Dezember 2013 die Kündigung vom Regierungspräsidium abgewiesen wurde. Nun bin ich 3 Jahre in Elternzeit und wieder schwanger vorraussichtlicher Entbindungstermin ist der 28.05.2015 1.besteht nun die gleiche Meldeplicht für die Schwangerschaft beim Arbeitgeber wie wenn ich arbeiten würde? Und sollte ich aufgrund der Probleme mit meinem Arbeitgeber etwas beachten? 2.wie ist dass mit meiner Elternzeit ich habe gelesen ich könnte passend die Elternzeit von Kind 1 beenden und gleich in den Mutterschutz von K2 gehen und die verbleibende Elternzeit von K1 dann an die Elternzeit von K2 dran hängen, geht das tatsächlich so einfach?Muss mein Arbeitgeber dem zustimmen oder muss er nur darüber informiert werden? 3.Wie ist es mit dem Elterngeld von K2 werden zu der Berechnung tatsächlich die 12 Monate vor der Geburt von K1 genommen? 4. gibt es noch rechtliche Dinge die ich nicht bedacht habe auf die ich achten sollte? vielen vielen lieben Dank schon einmal im vorraus MfG Ni_Sy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Das BV spielt nur eine Rolle, wenn Zeit zwischen dem off. Ende der 1. EZ und dem 2. Mutterschutz liegt Liebe Grüße, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet in ca. 4 Monaten. Jetzt bin ich wieder schwanger in der 5 SSW. Ich habe den Wunsch nach der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten bis zum Entbindungstermin. Diesen Wunsch muss ich meinen Arbeitgeber noch mitteilen. Wäre es sinnvoll wenn ich ihm sage dass ich schwanger bin? Er hat mich letztes Jahr gefragt ob ic ...

Hallo, ich bekomme im ende Mai mein zweites Kind und mein erstes wäre zu diesem Zeitpunkt 16 Monate alt. Ich habe vor der Geburt meines ersten Kindes vollzeit gearbeitet, bis mein Arbeitgeber mich versucht hat zu Kündigen was ihm nicht gelang weil ich 1. schwanger war und 2. der Verhaltensbedingte Kündigungsgrund nicht ausreichend war und dann hab ...

Hallo :) Hab im Mai 2023 mein erstes kind bekommen und war 1 jahr in Elternzeit . Hatte jetzt aber eine Kündigung noch wären der Elternzeit bekommen durch einen Pächter wechsel da keine Mitarbeiter übernommen wurden. Bin jetzt seit ca. 1 Monat Arbeitslos und beziehe ALG 1. Letzte Woche habe ich einen Positiven test gemacht Entbindungstermin wär ...

Hallo liebe Frau Bader, ich habe folgende Frage: Ich befinde mich derzeit in Elternzeit. Diese sollte eigentlich ab Oktober enden. Ich bin derzeit aber wieder schwanger (voraussichtlicher Entbindungstermin: 28.01.2025), was bedeutet ich würde mich ab Mitte Dezember bereits wieder im Mutterschutz befinden. Nun ist mein Arbeitgeber insolven ...

Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden.  Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni.  Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...

Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden.  Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni.  Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...

Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden.  Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni.  Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...

Guten Abend :),  Ich bin noch in Elternzeit , eigentlich bis 12/25 . Meine Tochter wird im Dezember 2 . Ich bin jetzt erneut schwanger ( ganz frisch ). Was macht am meisten Sinn ? Mir kreisen jetzt viele Fragen im Kopf , wenn ich jetzt in Elternzeit bleibe diese dann wegen Mutterschutz beende , was bekomme ich dann für das 2. Kind an Elterngeld ...

Guten Tag, eigentlich würde ich ab Februar nach 14 Monaten Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten (Beamtin). Nun bin ich wieder schwanger. Bis zum Mutterschutz würde ich genau drei Monate abreiten.. meine letzte Schwangerschaft mit Komplikationen und ich bin nun auch wieder sehr angeschlagen. Meine Gyn würde mich gern krankschreiben. Was mir unang ...

Hallo ich habe schon ähnliche Fragen gefunden, aber nicht genau das richtige.  Also schildere ich erstmal meine Situation: Mein Sohn ist im Dezember 2023 auf die Welt gekommen, meine Elternzeit läuft noch bis Ende Dezember 2025. Da ich nun im März zum letzten Mal Elterngeld bekomme, starte ich am 01.Mai wieder zu arbeiten in Teilzeit. Hierzu gibt ...