Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schulungsmaßnahme Arbeitsamt absagen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schulungsmaßnahme Arbeitsamt absagen

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, derzeit bin ich als arbeitssuchend gemeldet und werde ab Anfang November mit Ende meines Erziehungsurlaubes Arbeitslos sein. Auf meine Initiative hin wurde ich für ein vierwöchiges Seminar (halbtags) zur Word und Excel eingeplant. Jetzt habe ich aber die Möglichkeit, einen 400-Euro-Job anzunehmen und wollte deshalb die Schulungsmaßnahme absagen. Bei Arbeitsamt sagte man mir, daß die Maßnahme vorgeht und ich deshalb eine Sperre riskiere. Stimmt das? Viele Grüße und vielen Dank Annette Doll


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sorry-kann ich so allgemein nicht sagen, zumal es nicht zum Thema r-u-b gehört. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, ja, das stimmt, dass du dann eine Sperrzeit bekommen könntest. Einen wichtigen Grund hättest du mit dem 400-Euro-Job nicht, der die Ablehnung der Maßnahme begründet. Güße


Mitglied inaktiv

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... wenn der nebenverdienst eventuell zu einer versicherungspflichtigen beschäftigung ausbaufähig wäre. dann KÖNNTE dein vermittler eine ausnahme machen. muss er aber bei weitem nicht. LG


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