Ich bin im Dauerkrank, wurde von der Krankenkasse Ausgesteuert und bin in der Nahtlosigkeit beim Arbeitsamt gemeldet, bekomme vom Arbeitsamt 1 Geld ausgezahlt, gleichzeitig bin ich Angestellte in der Firma ( wurde nicht gekündigt), wer ist zuständig für mich, wenn ich jetzt schwanger bin und ein Berufsverbot bekomme da ich in der Pflege ( Altenheim ) Angestellte bin, wer ist für mich Verantwortlich. Meine Arbeitsstelle oder das Arbeitsamt ?
von
Egemen123
am 30.11.2021, 15:07
Antwort auf:
Geld vom Arbeitsamt wegen Dauerkrank aber trotzdem noch Angestellt
Hallo,
AU geht dem BV vor. Das BV spielt hier also keine Rolle.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.11.2021
Antwort auf:
Geld vom Arbeitsamt wegen Dauerkrank aber trotzdem noch Angestellt
Ein BV setzt Arbeitsfähigkeit voraus. Solange die Dauererkrankung besteht, bleibt alles so wie es ist.
von
KielSprotte
am 30.11.2021, 15:09
Antwort auf:
Geld vom Arbeitsamt wegen Dauerkrank aber trotzdem noch Angestellt
solange du nicht arbeiten kannst, kannst du doch kein bv erhalten. für dieses musst du zum einen völlig gesund sein und zum andren auch arbeiten können. hast du überhaupt noch einen arbeitsplatz?
von
mellomania
am 30.11.2021, 15:22