Mitglied inaktiv
Eine Freundin von mir hat vor Ihrer Schwangerschaft den Job gekündigt bekommen. Nun ist sie auch schon längst nicht mehr mit dem Vater der Kleinen zusammen und hat einen neuen Lebensgefährten, mit dem sie zusammenwohnt. Im rechtlichen Sinne ist sie aber allein erziehend. Jetzt bekommt sie plötzlich vom Arbeitsamt sämtliche Zuschüsse gestrichen, immer mit der Begründung, daß Ihr Lebenspartner z.B. Weihnachtsgeld bekommen hat, oder den Unterhalt ja schließlich für sie mitverdient. Letztlich hat sie nun gar nichts mehr und lebt auf Kosten eines Mannes, der nicht einmal der Vater ihres Kindes ist – und das alles, weil unser Rechtssystem das so vorschreibt. Ist das normal? Können Sie mir dazu vielleicht eine Info geben? MfG
Hallo, eine Bedarfsgemeinschaft ist ein Begriff aus dem deutschen Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Sozialgesetzbuch II. Dem Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft liegt die Prämisse zu Grunde, dass Personen, die besondere persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zueinander haben und die in einem gemeinsamen Haushalt leben, sich in Notlagen gegenseitig materiell unterstützen und ihren Lebensunterhaltsbedarf gemeinsam decken. Daraus wird gefolgert, dass Angehörige einer solchen Bedarfsgemeinschaft weniger sozialstaatliche Hilfe benötigen als Personen, die nicht in einer solchen Gemeinschaft leben. Die gewährte Grundsicherung ist gegenüber anderen Hilfen nachrangig und soll Bedarfe nur insoweit decken, wie es zur Führung eines menschenwürdigen und existenzgesicherten Lebens erforderlich sei. Transferleistungen innerhalb von Familien und eheähnlichen Partnerschaften werden als faktisch gegeben angenommen und deshalb bei der Berechnung der Grundsicherung berücksichtigt, um eine Benachteiligung von Personen zu vermeiden, die sich gegenseitig zur Hilfeleistung verpflichtet sind. Hallo, NB
Mitglied inaktiv
Im rechtlichen Sinne ist sie eben NICHT alleinerziehend! Wenn 2 Erwachsene zusammenwohnen geht man zu Recht davon aus, daß sie sich gegenseitig unterstützen - wieos sollte dann "das Amt" es tun?
Mitglied inaktiv
wenn das Kind mal da ist... Egal ob die verheiratet waren oder nicht... Ansonsten habe ich da schon verschiedene Urteile gelesen... Google doch einfach mal bei Recht de oder so... Meine mal gelesen zu haben, das man erst von einer "eheähnlichen" Beziehung spricht, wenn man länger als 1 Jahr zusammen ist... LG Peeka, die viel Glück wünscht PS: War auch mal eine Zeitlang (3 Monate) auf Sozialhilfe angewiesen und hatte fälschlicherweise angegeben, das ich einen Mann ab und an sehen würde :o( Der sollte dann auch für mich aufkommen, obwohl wir nicht mal zusammengewohnt haben und es zu dem Zeitpunkt auch nichts so ernstes war (inzwischen sind wir aber verheiratet *grins*)
Mitglied inaktiv
Ich danke Euch! Leider hilft das meiner Freundin bestimmt auch nicht weiter. Ich finde es ehrlich gesagt eine himmelschreiende Ungerechtigkeit und kann Deine Meinung (peekabo) überhaupt nicht teilen. Was ist denn daran zu Recht??? Die Frau hat Ihr Leben lang gearbeitet und wird jetzt dafür bestraft, daß sie mit einem Mann zusammenlebt, der nicht der Vater ihres Kindes ist? Sorry, aber warum soll ein "fast fremder" Mann für seine Freundin und deren Kind aufkommen???
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