Mon P
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin in der EZ (2.Jahr) und habe ich zum Beginn des 2. Jahr Arbeitslosigkeit (ALG I) erhalten. Seit Mitte Februar bin leider arbeitsunfähig und Agentur für Arbeit hat mir einen Aufhebungsbescheid zur Leistung geschickt. Und sie wurden mir mitgeteilt, dass ich ab 7. Woche einen Anspruch auf Krankengeld habe. Zuerst hat meine Versicherungsträger DAK gesagt. Wir warten auf ihre Abmeldung von Agentur für Arbeit. Und jetzt sagten mit: während der EZ hat man überhaupt keinen Anspruch auf Krankengeld. Wie kann man das nachvollziehen und an welcher Behörde kann ich mich anwenden? Oder wo kann ich finanzielle Hilfe bekommen? Vielen Dank im Voraus
Hallo, Sie sind entweder in der Elternzeit oder stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und bekommt Arbeitslosengeld. Eine Mischform ist lediglich dann möglich, wenn Sie Teilzeit arbeiten wollen. Bitte geben Sie deshalb weitere Informationen, damit ich die Frage beantworten kann. Liebe Grüße NB
User-1736455377
Wieso ALG während der EZ? Wolltest du TZ arbeiten?
Terkey235
Hallo, hast du denn noch einen Arbeitgeber? Wahrscheinlich nicht, sonst hättest du kein Arbeitslosengeld erhalten. Wenn du keinen AG hast, bist du auch nicht in Elternzeit. ALG kannst du nur bekommen, wenn du nicht in Elternzeit bist, sondern arbeiten möchtest. Steht du Vollzeit zur Verfügung und dein Kind ist entsprechend in Vollzeit betreut, bekommst du das ALG. Wenn du nur Teilzeit arbeiten willst oder kannst, bekommst du nur ALG im Rahmen des Umfangs, in dem du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wenn du arbeitsunfähig bist, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und kannst kein ALG bekommen. Wenn du in Elternzeit bist, allerdings auch kein Krankengeld. Vielleicht kannst du noch mal kurz erklären, ob du einen AG und ein entsprechend ruhendes Arbeitsverhältnis hast du oder nicht. Wenn du das nämlich nicht hast, geht die Krankenkasse fälschlicherweise von einer Elternzeit aus. Entscheidend ist aber, ob du auch wirklich arbeiten willst und kannst und falls ja, in welchem Umfang das gesichert quasi von einem Tag auf den anderen möglich wäre. Viel Erfolg
Mon P
Hallo, Als ich Arbeitslos gemeldet habe, hat mir mein AG einen Brief geschickt, dass während der EZ keine geeignete Arbeitsplatz für mich haben. Den Brief ist eine Voraussetzung, mit dem kann man ALG I beantragen.
MamaausM2
Du hast Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse
Mon P
Hallo MamaausM2, Danke für deine Antwort. Ich habe lange mit einem Person in der DAK gesprochen. Sie sagte nur: während der EZ haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld. Könntest du mir bitte weiterhelfen? Hast du mehr Info darüber? Wie kann ich es mit DAK mehr erklären? Sie hören nicht, was ich erkläre… Danke dir im Voraus
Mon P
Hallo Frau Bader, Danke für Ihre Antwort. Ich bin in der EZ (2. Jahr) und habe mich vor paar Monaten Arbeitslos gemeldet. Damals wurde mir meinen Arbeitgeber ein Schreiben gegeben mit Inhalt: Während der EZ können wir keinen Arbeitsplatz für Sie zur Verfügung stellen. Dann könnte ich bei Agentur für Arbeit melden und mich zum Arbeitsmarkt zur Verfügung gestell. Ich hatte ALG I bekommen. Seit Mitte Februar bin ich krank gewesen und nach 6 Wochen bekomme ich die Aufhebungsbescheid. Dort steht auch, dass ich Anspruch auf Krankengeld habe. DAK sagte mir nein. Sie können keinen Krankengeld während der EZ beziehen. Ich benötige mehrere Info oder Gesetze zu wissen, damit ich es mit DAK mehr erklären kann. Vielen lieben Dank
misses-cat
Du musst die Frage neu stellen Frau Bader schaut nicht zurück
MamaausM2
Die genaue Rechtsgrundlage weiß ich auch nicht. Du musst deine Frage neu stellen aber mit allen relevanten Fakten.
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