Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Finanzielle Unterstützung nach Elternzeit

Frage: Finanzielle Unterstützung nach Elternzeit

Kathi2908

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Guten Tag, im Mai endet meine einjährige Elternzeit. Eine Rückkehr an meinen Arbeitsplatz bzw. eine Verlängerung der Elternzeit kommt nicht in Frage. Ich habe keinen Betreuungsplatz für mein Baby gefunden, ich bin alleinerziehend erhalte vom Kindesvater aber Unterhalt. Nun stellt sich Frage, wie es finanziell für weitergeht. Ich habe mich beim Jobcenter, die sagten mir ich müsste 3 Stunden täglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was für mich nicht möglich ist. Gibt es noch irgendwelche finanzielle Alternativen für mich? An wen kann ich mich wenden, was würde mir zustehen. Vielen Dank vorab.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben ab dem ersten Geburtstag einen Anspruch auf Betreuung. Schreiben Sie die Stadt an, weisen Sie auf das Problem hin und setzen Sie eine Frist. Drohen Sie mit Schadensersatz. ansonsten würde es Sinn machen, zu versuchen, die Elternzeit zu verlängern, da Sie ja tatsächlich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und deshalb kein Arbeitslosengeld I erhalten können. Sie wären dann wenigstens krankenversichert. Ansonsten bleiben nur staatliche Hilfen. Liebe Grüße NB


netteKlarinette

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Du musst dir einen Platz zuteilen lassen, der steht jedem ab dem 1. Geb zu. So stehst du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.


Suomi

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Bürgergeld bzw Sozialhilfe. Ansonsten solltest Du Dich unbedingt um einen Betreuungsplatz kümmern. Ab dem 1. Geburtstag hat man einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Leider muss man dafür auch kämpfen und sich darum kümmern und ggf Druck machen. Wenn Du keine Betreuung hast, stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hast dadurch keinen Anspruch auf ALG1.


User-1753445573

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Der Vater muss auch Dir Unterhalt zahlen, nicht nur fürs Kind.


Dojii

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Wenn die Stadt dir keinen Betreuungsplatz zur Verfügung stellt und du deswegen deine Arbeit nicht wieder aufnehmen kannst, ist sie dir ggf. den verlorenen Lohn schadensersatzpflichtig.


Neverland

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Hartz4 - was willst du noch? Du hast einen Anspruch auf Betreuung. darum würde ich mich kümmern.


Himbeere2008

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Warum kommt eine Verlängerung der Elternzeit nicht in Frage ? Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit und somit keine beitragsfreie Krankenversicherung. Ausserdem steht dir vom Gesetz her ein Betreuungsplatz ab dem 1. Jahr zu. Darum würde ich mich zuerst kümmern, dann spricht dem arbeiten gehen nichts entgegen.


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