Kathi2908
Guten Tag, im Mai endet meine einjährige Elternzeit. Eine Rückkehr an meinen Arbeitsplatz bzw. eine Verlängerung der Elternzeit kommt nicht in Frage. Ich habe keinen Betreuungsplatz für mein Baby gefunden, ich bin alleinerziehend erhalte vom Kindesvater aber Unterhalt. Nun stellt sich Frage, wie es finanziell für weitergeht. Ich habe mich beim Jobcenter, die sagten mir ich müsste 3 Stunden täglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was für mich nicht möglich ist. Gibt es noch irgendwelche finanzielle Alternativen für mich? An wen kann ich mich wenden, was würde mir zustehen. Vielen Dank vorab.
Hallo, Sie haben ab dem ersten Geburtstag einen Anspruch auf Betreuung. Schreiben Sie die Stadt an, weisen Sie auf das Problem hin und setzen Sie eine Frist. Drohen Sie mit Schadensersatz. ansonsten würde es Sinn machen, zu versuchen, die Elternzeit zu verlängern, da Sie ja tatsächlich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und deshalb kein Arbeitslosengeld I erhalten können. Sie wären dann wenigstens krankenversichert. Ansonsten bleiben nur staatliche Hilfen. Liebe Grüße NB
netteKlarinette
Du musst dir einen Platz zuteilen lassen, der steht jedem ab dem 1. Geb zu. So stehst du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Suomi
Bürgergeld bzw Sozialhilfe. Ansonsten solltest Du Dich unbedingt um einen Betreuungsplatz kümmern. Ab dem 1. Geburtstag hat man einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Leider muss man dafür auch kämpfen und sich darum kümmern und ggf Druck machen. Wenn Du keine Betreuung hast, stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hast dadurch keinen Anspruch auf ALG1.
Soie
Der Vater muss auch Dir Unterhalt zahlen, nicht nur fürs Kind.
Dojii
Wenn die Stadt dir keinen Betreuungsplatz zur Verfügung stellt und du deswegen deine Arbeit nicht wieder aufnehmen kannst, ist sie dir ggf. den verlorenen Lohn schadensersatzpflichtig.
Neverland
Hartz4 - was willst du noch? Du hast einen Anspruch auf Betreuung. darum würde ich mich kümmern.
Himbeere2008
Warum kommt eine Verlängerung der Elternzeit nicht in Frage ? Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit und somit keine beitragsfreie Krankenversicherung. Ausserdem steht dir vom Gesetz her ein Betreuungsplatz ab dem 1. Jahr zu. Darum würde ich mich zuerst kümmern, dann spricht dem arbeiten gehen nichts entgegen.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, Zu meiner Situation: Am 14.5.18 endet meine EZ ich habe einen festen Arbeitsvertrag als Teilzeitkraft jedoch in Schichten. Vorraussichtlich werde ich ab August 18 eine weitere Ausbildung anfangen (schulisch) Da ich gern die Zeit mit meinem Kind noch nutzen möchte bin ich am überlegen schon vorzeitig zu kündigen. Wir leben mit dem Pa ...
Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten. Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschä ...
Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...
Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz. Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG
Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG
Die letzten 10 Beiträge
- Beaufsichtigung/Kind von Oma mit Pflegegrad
- Wie läuft Vaterschaftsanerkennung ab wenn Vater verstorben
- Elterngeld mit 3 Jahreswechseln und 3 Jahren Elternzeit
- Nachnamen vom Kind ändern.
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Was passiert mit nicht genommener Elternzeit beim Wechsel des Arbeitgebers?
- Abfindung und Elterngeld
- Bemessungszeitraum Krankengeld
- Vater will Sorgerecht zurück erhalten