anni2809
Guten Tag, Zu meiner Situation: Am 14.5.18 endet meine EZ ich habe einen festen Arbeitsvertrag als Teilzeitkraft jedoch in Schichten. Vorraussichtlich werde ich ab August 18 eine weitere Ausbildung anfangen (schulisch) Da ich gern die Zeit mit meinem Kind noch nutzen möchte bin ich am überlegen schon vorzeitig zu kündigen. Wir leben mit dem Papa(in Sachsen) zusammen u haben noch ein größeres Kind. Mein Partner hat ca.1300€ im Monat raus.Ich bekomme momentan in der EZ Wohngeld 100€, Kindergeld und natürlich EG. Da ich nicht weiß wie wir von Mai bis August uns finanziell versorgen sollen wollte ich Sie gern Fragen ob uns etwas zustehen würde um unseren Lebensunterhalt einigermaßen zu finanzieren.Kindergeldantrag würde gestellt jedoch noch kein Bescheid. Haben Sie eine Idee? Hätte ich das eher gewusst mit der Ausbildung hätte ich natürlich die EZ anders geplant.Ich würde wirklich gern diese 3 Monate noch mit meinem 2.Kind nutzen und es erst August in eine Einrichtung geben. Über Ihre Antwort würde ich mich freuen. Danke MfG Schmidt
Hallo, Wenn die 3 Jahre um sind u Sie kündigen werden Sie eine Sperre bekommen, es sei denn, der Sachbearbeiter erkennt die Schichtproblematik an. Ansonsten Jobcenter. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
wenn du vorzeitig kündigst, bist du m.w. nach nicht krankenversichert, alg1 fällt auch flach, weil du nicht arbeiten willst. warum bekommst du noch kein Kindergeld?? Kind ist doch schon da? geht es drei Monate nicht irgendwie, dass du deinen vertrag erfüllst? ist eh nur tz, vll könnt ihr euch abwechseln, dein freund und du? jetzt werden dann einige gleich wieder schreien, dass sie auch gerne am liebsten 3 jahre mit ihrem Kind genutzt hätten, das wollen viele, geht aber ohne guten Alleinverdiener nicht.
Mitglied inaktiv
Hast du die kompletten 3 Jahre EZ genutzt? Falls nein, verlängern - sofern der AG zustimmt weil du weniger wie 2 Jahre gemeldet hast. So bist du wenigstens krankenversichert. Den ALG1 fällt aus wenn du keine Kinderbetreuung hast. Zumal du sicherlich eine Sperre bekommst wegen Eigenkündigung. Ansonsten ist in erster Linie der Vater für euch zuständig, nur wenn der nicht kann springt evtl der Staat ein. Das der da aber mitmacht wenn du deinen eigentlichen Arbeitsvertrag kündigst ist aber eher fraglich. Du kannst mit Kinderbetreuung wegen der eher kurzen Spanne versuchen zu argumentieren, ob es klappt hängt von eurem zuständigen Amt ab. Rechtlich hat das Kind einen Anspruch ab dem 1ten Geburtstag und es ist nicht gedacht das der Staat dann einspringt weil Mama gerne etwas länger daheim bleiben will wenn sie es sich eigentlich finanziell nicht leisten kann. Wenn das EG durch ist, wird wohl auch Wohngeld wegfallen bei dem geringen Einkommen des Vaters, dürfte eher ein Hartz4-Fall werden. Dafür müsst ihr dann komplett "blank ziehen" - du genauso wie der Kindsvater. Wen euch das egal ist - den Weg könnt ihr versuchen. Andernfalls evtl doch lieber wenigstens in TZ arbeiten oder Minijobben in der Zeit wo Papa die Betreuung übernehmen kann. Warum ihr noch kein Kindergeld bekommt verstehe ich auch nicht ganz. In der Regel dauert das doch nur wenige Wochen. da würde ich mal nachfragen ob was fehlt.
mela_mit_alex
ohne text
Ähnliche Fragen
Guten Tag, im Mai endet meine einjährige Elternzeit. Eine Rückkehr an meinen Arbeitsplatz bzw. eine Verlängerung der Elternzeit kommt nicht in Frage. Ich habe keinen Betreuungsplatz für mein Baby gefunden, ich bin alleinerziehend erhalte vom Kindesvater aber Unterhalt. Nun stellt sich Frage, wie es finanziell für weitergeht. Ich habe mich ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst. Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar. Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...
Hallo Frau Bader, Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...
Sehr geehrte Frau Bader, nach der Elternzeit habe ich begonnen wieder zu arbeiten, und 3 Tage gearbeitet und dann erfahren, dass ich wieder schwanger bin.Habe ich wieder Anspruch auf Beschäftigungs verbot und Mutterschaftsgeld, wie bei der erste Schwangerschaft, obwohl ich nur 3 Tage gearbeitet habe? Mit freundlichen Grüßen
Die letzten 10 Beiträge
- Namensänderung und Sorgerecht
- Reitunfall
- Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe durch Nachbarn
- BESCHÄFTIGUNGS VERBOT
- Nach Elternzeit wieder schwanger
- Kind krank Beamte und gesetzlich Versicherte getrennt lebend
- Kindesunterhalt im WM 50:50 & Elternzeit
- Kindesunterhalt im WM 50:50 und beginnende Elternzeit
- BV nach Elternzeit
- Unterhaltsvorschuss