Guten Tag
Meine Lebensgefährtin und ich haben vor ein Kind zu erzeugen
Haben uns schon Umfangreich informiert aber in dem Punkt Elternzeit sind wir uns nicht ganz klar geworden was dort die genauen Regelungen sind
Meine Lebensgefährtin möchte 3 Jahre Elternzeit da sie unser Kind später selbst erziehen will bis zum Kindergarten alter
Da ich dann allein Verdiener sein werde und im Monat um die 800-1000€ übrig habe nach allen Abzügen würde meine Lebensgefährtin die 3 Jahre Elternzeit eine finanzielle Unterstützung erhalten oder müsste ich sie mit finanzieren
Zu mir ich arbeite auf einem Schlepper und bin international unterwegs und bis alle 4-6 Wochen weg und alle 4-6 Wochen lang komplett Zuhause
Paul
von
Paul.92
am 11.01.2019, 00:19
Antwort auf:
Finanzielle Unterstützung in der Elternzeit
Hallo,
1. EG
2. KG
3. Mglw Wohngeld, Kinderzuschlag o ergänzendes H IV
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2019
Antwort auf:
Finanzielle Unterstützung in der Elternzeit
Ja, Du bist dann für Kind und Frau zuständig.
Sie betreut Euer Kind, den Verdienstausfall musst Du auffangen.
Plus Kindergeld und für Euch zusammen 14 Monate Elterngeld.
Ob ihr das dann 3 Jahre finanzieren könnt müsst ihr ausrechnen.
von
Sternenschnuppe
am 11.01.2019, 06:17
Antwort auf:
Finanzielle Unterstützung in der Elternzeit
Kleiner Nachtrag.
Nicht Du musst sie mitfinanzieren, ihr müsst EUCH finanzieren.
Ihr wollt ein Kind bekommen, eine Familie werden.
Ihr seid eine Einheit, und sollten jemals Sozialleistungen beantragt werden zählt ihr auch so. Egal ob verheiratet oder nicht, getrennt oder zusammenlebend oder gar getrennt.
Sobald Du Vater ihres Kindes wirst bist Du finanziell für beide zuständig.
von
Sternenschnuppe
am 11.01.2019, 08:01
Antwort auf:
Finanzielle Unterstützung in der Elternzeit
Das werdet ihr selbst finanzieren müssen. Elternzeit kann deine Partnerin natürlich 3 Jahre lang nehmen - aber ab Ende des EG-Bezugszeitraumes seid ihr selbst verantwortlich für die Finanzierung.
Hat deine Partnerin aktuell einen Arbeitsvertrag und ist dieser unbefristet? Läuft dieser nämlich während der EZ aus, wird sie sich selbst krankenversichern müssen ohne AG. EZ hat man nur, wenn man auch einen AG hat, ansonsten ist man Hausfrau oder eben arbeitslos bei entsprechender Meldung ans Amt. Außerdem würde in dem Fall dann das ALG nach 3 Jahren zu Hause auch nur noch fiktiv berechnet werden, also nicht mehr in Abhängigkeit vom damaligen Verdienst und fällt damit deutlich geringer aus.
Ich würde euch also raten, genau durchzurechnen, ob ihr euch 3 Jahre Elternzeit finanziell leisten könnt oder aber die Familienplanung so weit nach hinten zu schieben, bis ihr entsprechende Rücklagen dafür gebildet habt.
von
cube
am 11.01.2019, 09:01
Antwort auf:
Finanzielle Unterstützung in der Elternzeit
Hallo,
grundsätzlich hast Du ja inzwischen hoffentlich verstanden dass in aller erster Linie IHR für EUCH zuständig seid = Du für den Broterwerb, SIE für die Kinderaufzucht. Denn ihr habt beschlossen das so aufzuteilen.
Aber: ggf, kann man sich da steuerlich entlasten.
Entweder durch Heirat oder:
Du zahlst an sie ganz offiziell betreuungsunterhakt (der ihr nach dem Gesetz auch zusteht) auf ihr Konto.
das kann man steuerlich attraktiv gestalten sodass DU eine Steuerreduzierung hast und sie nur minimal 8oder ggf. gar keine( Steuer zahlt für den Unterhalt.
Steuerprogression ist eine herrliche Sache!
Gruss
D
ich habe bei uns jahrelang als Hauptverdienerin genau dieses Modell gefahren und ca. 3-4000 EUR jedes Jahr an Steuern zurückbekommen.
von
desireekk
am 11.01.2019, 16:48