Mutterschutz Aufstockung durchs Arbeitsamt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutz Aufstockung durchs Arbeitsamt

Sehr geehrte Frau Bader, meine Situation ist etwas kompliziert und ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Momentan bin ich noch bis zum 04.02.19 in Elternzeit. Zur Zeit bekommen meine Familie und ich Leistungen vom Jobcenter da wir sonst unter dem Mindesteinkommen wären. Nun bin ich Schwanger habe aber bevor ich das wusste mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zum 05.02.19 vereinbart. Also bin ich offizielle ab dem 05.02.19 arbeitslos. Mein Sohn der fast 3 Jahre alt ist kann leider noch nicht in den Kindergarten gehen, da in der integrativen Einrichtung in die er gehen muss aufgrund seiner Erkrankungen noch kein Platz frei ist. Außerdem hat meine Frauenärztin durch mein Blut bestimmt, dass ich keinen Rötelschutz habe. Ich bin gelernte Erzieherin. Nun möchte meine Arbeitsvermittlerin von mir, dass ich mir für ab dem 05.02.19 einen Job als Erzieherin suche. Mit der Begründung ich hätte kein Beschäftigungsverbot also würde ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Was ich ja nicht tue dadurch das es niemanden gibt der meinen Sohn betreuen kann und ich keinen Rötelschutz habe. Ach ja mein Mutterschutz würde am 31.05.19 beginnen. Ich würde mir also für nicht mal ganz 3 Monate einen Job suchen sollen. Nun habe ich von meiner Frauenärztin die mir leider kein Beschäftigungsverbot ausstellen darf, laut ihrer Aussage, wegen dem nicht vorhandenen Rötelschutz und meinen Rückenschmerzen die so schlimm sind, dass ich ab Mittags nicht mehr laufen kann vor lauter Schmerzen, ein Schreiben bekommen indem sie die Schwangerschaft bestätigt und ein Beschäftigungsverbot nach §4 Abs. MuScHG durch einen Betriebsarzt empfiehlt. Dieses Schreiben reicht dem Amt nicht aus und sie wollen weiterhin, dass ich vorbeikomme und meine berufliche Situation bespreche und mich auf Arbeitsstellen bewerbe. Langsam fühle ich mich da von meiner Jobvermittlerin schikaniert, denn sie kennt meine Situation und weiß wie aussichtslos es sein wird sich auf eine Stelle im Moment zu bewerben. An wen kann ich mich wenden damit ich das Beschäftigungsverbot wegen dem nicht vorhandenen Rötelschutz bekomme? Oder was kann ich meiner Jobvermittlerin sagen, damit sie die Situation so akzeptiert wie sie ist und die Sinnlosigkeit dessen versteht? Ich danke Ihnen sehr für Ihre Mühe Mit freundlichen Grüßen Elvira Meschonat

von Riamont am 22.01.2019, 15:10



Antwort auf: Mutterschutz Aufstockung durchs Arbeitsamt

Hallo, wenn Sie tatsächlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, wenn Sie keine Leistung mehr Von der Agentur für Arbeit erhalten, da Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Dann bleibt nur Harz IV. Und ja, das darf das Amt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.01.2019



Antwort auf: Mutterschutz Aufstockung durchs Arbeitsamt

ein bv kann eben nur ein AG ausstellen. da haben alle recht. warum sollst du ein bv wegen fehlendem rötelnschutz bekommen wenn du auch in einem andren job arbeiten könntest, in dem du keinen kontakt zu kindern hast? es gibt auch in kindergärten büros :-) und du bist verpflichtet dich um arbeit zu bemühen. wenn dein kind aber nicht betreut ist und du gar nicht arbeiten KANNST gibts auch kein bv un kein geld. kümmere dich drum, dass dein kind betreut wird und suche dir arbeit. wenn du arbeit hast, gehst du normal arbeiten eben in einem bereich ohne kinder.

von mellomania am 22.01.2019, 15:21



Antwort auf: Mutterschutz Aufstockung durchs Arbeitsamt

Dir ist schon klar das das Amt komplett raus ist wenn du ein BV bekommst, oder? Die müssen dann gar nicht zahlen. Heisst du müsstest dich auch selbst versichern. Sei also froh wenn du kein BV hast. Alg1 ist eh nicht wenn du keine Kinderbetreuung hast. Bewerb dich einfach, egal auf was. Ist doch egal welcher Job. Hauptsache du hast eine AG bevor man die schwangerschaft sieht. Und wenn es an der Kasse im Supermarkt ist. Selbst wenn absagen weil der AG keine Schwangere einstellt, nicht deine Sache. Da kann man dir weniger ein Strick raus drehen wie auf das pochen auf ein BV was aktuell gar nicht relevant ist. Rückenschmerzen wäre auch ein Fall für eine AU.

von Felica am 22.01.2019, 15:28



Antwort auf: Mutterschutz Aufstockung durchs Arbeitsamt

Das BV kann ja nur der AG aussprechen. Ohne AG kein BV. Die SB beim Jobcenter hat Recht - du bist aktuell grundsätzlich arbeitsfähig und daher auch verpflichtet, dich zu bewerben. Und die Begründung "nur für 3 Monate einen Job suchen" würde ich mir verkneifen. Warum soll jemand für euch zahlen, wenn du mit solchen Aussagen kundtust, dass du es nicht einsiehst, dich für so einen kurzen Zeitraum zu bemühen. Dein Problem ist aber, dass du keine Betreuung für deinen Sohn hast, also gar nicht vermittelbar bist. Das Jobcenter ist eigentlich eh raus. Im Prinzip bist du jetzt Hausfrau. Und das heißt, ihr seid eigentlich selbst dafür verantwortlich, euer Leben zu finanzieren. Das Jobcenter tut dir gerade einen Gefallen, indem sie versuchen, dich dennoch in Lohn und Brot zu bringen. Ein BV hilft dir übrigens gar nicht weiter, wenn es zB vom Arzt ausgestellt wird. Dann bist du gar nicht mehr vermittelbar und wirklich und definitiv raus aus ALG. Wenn du auf ein BV wegen der Röteln hoffst, dann gibt es das nur von einem AG. Also würde ich empfehlen, mit dem Jobcenter zusammen zu arbeiten. Das Amt hätte nämlich auch genau sgut sagen können: Aufhebungsvertrag ist eine Zustimmung zur Kündigung, also ist die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet und es gibt erst mal eine §-Monatige Sperre. Sorry, ist ne blöde Situation, ja. Aber Aussagen wie "für 3 Monate macht doch keine Sinn", "wo bekomme ich ein BV her" oder "wie kann ich der SB verklickern, dass es sinnlos ist, mich zu bewerben" sind genau die Aussagen, die andere Mütter und Arbeitgeber echt auf die Palme bringen können.

von cube am 22.01.2019, 15:34



Antwort auf: Mutterschutz Aufstockung durchs Arbeitsamt

-Ohne Arbeitsstelle kannst du kein Beschäftigungsverbot bekommen. -Dass du einen Auflösungsvertrag unterschrieben hast, hat eigentlich eine Leistungssperre zur Folge. -Wenn du ALG1 bekommen möchtest, musst du dich bewerben; das hat nichts mit “Schikane” zu tun, sondern ist gesetzlich so vorgeschrieben. Ansonsten erhältst du weiterhin nur aufstockende Leistungen zu eurem Gesamteinkommen. -Rückenschmerzen sind übrigens kein Grund für ein Beschäftigungsverbot! Sondern ein Grund für eine AU. -Warum hast du dich denn nicht gegen Röteln impfen lassen? Das ist auch so eine Gefahr für dein Ungeborenes. -Als Erzieherin kannst du auch in der Erwachsenenbildung arbeiten; da gibt es ohne Rötelnschutz lediglich bei Ausbruch einer Rötelnerkrankung ein Beschäftigungsverbot. Auch mit Kindern darfst du ab der vollendeten 20. SSW wieder arbeiten.

von 3wildehühner am 22.01.2019, 15:47



Antwort auf: Mutterschutz Aufstockung durchs Arbeitsamt

Ich hätte gerne keine Antworten nach dem Sinn sich dir halt was. Denn das bringt mich meiner Antwort nicht weiter. Ich kann nicht arbeiten gehen weil mein Sohn nicht betreut ist und durch seine Erkrankung und seine Pflegestufe darf sich nur eine Integrative Kita um ihn kümmern die keinen Platz hat. Also könnte ich nur Nachts oder am Wochenende arbeiten wenn mein Mann da ist um auf ihn aufzupassen. Das darf ich aber durch den Mutterschutz nicht. Da ich schon seit August 2018 weis das ich noch min. Bis August 2019 warten muss bis ich einen Beruf wieder ausüben kann habe ich schonmal um ein Gespräch gebeten gehabt indem mir die Vermittlerin sagte ich sei Erzieherin und diese werden gesucht also muss ich mir in dem Bereich etwas suchen und nur Angebote erhalten. Eine Unschulung oder Kurse damit ich mir einen Job suchen kann bei dem ich evtl. von zu Hause aus arbeiten könnte in den 2 Std in denen mein Sohn Mittagsschlaf macht bezahlt das Amt nicht. Ich würde sehr gerne wieder arbeiten gehen denn ich liebe meinen Job aber ich kann meinen Sohn schlecht unbetreut lassen oder mein ungeborenes gefährden. Genau das möchte das Amt aber von mir. Und ich glaube kaum, dass ich meinen Sohn mit Regulationsstörung mit nehmen darf in ein Büro etc.

von Riamont am 22.01.2019, 15:48



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Wenn du wg. der fehlenden Kinderbetreuung nicht vermittelbar bist, hast du keinen Anspruch auf ALG! Ich glaube, dass die Sachbearbeiterin wirklich versucht dir goldene Brücken zu bauen. Also schau zu, dass du vielleicht eine Betreuung über Oma/Opa u.ä. hinbekommst und suche dir eine (TZ)-Stelle. Deine Argumente sind wirklich dünn.

von KielSprotte am 22.01.2019, 15:59



Antwort auf: Mutterschutz Aufstockung durchs Arbeitsamt

Meine Argumente sind keineswegs dünn. Man ich bin immer wieder erschrocken wie viel Unwissen Kund getan wird. Natürlich steht einem ALG 2 zu wenn das Kind noch nicht betreut werden kann. Man muss sich natürlich um Betreuung bemühen aber das mache ich. Oma und Opa gehen selber arbeiten und eine Tagesmutter etc. Darf meinen Sohn nicht betreuen das habe ich schriftlich von seinen Ärzten und Therapeuten in die Regelkita darf er aber nur mit Integrationskraft aber diese Kitas im Umkreis weigern sich ihn aufzunehmen auch das habe ich schriftlich da sie seine sichere Betreuung und die Einhaltung der Therapie nicht leisten können selbst mit Integrationskraft. Also bleibt nur die Integrative Einrichtung die keine Plätze im Moment für ihn hat. Mein Sohn hat nicht umsonst seinen Pflegegrad vom MDK bekommen und war 2 mal in 3 wöchiger stationärer Therapie wegen seines Störungsbildes. So einfach wie sich das hier alle vorstellen ist es nicht. Davon mal abgesehen auf was soll man sich bewerben? Ich muss mein Kind mitnehmen dürfen auf die Arbeit und muss seine Therapiezeiten einhalten währenddessen. Außerdem darf es nichts mit Kindern etc. zu tun haben. Schwer heben Giftstoffe etc. Dürfen nicht sein. Es darf nicht am Wochenende und in der Nacht sein so weit Ärzte, Therapeuten und Mutterschutzgesetz. Außerdem stehe ich nur im Höchstfall 3 Monate bis zum Mutterschutz als Arbeitskraft zur Verfügung. Ach ja und ich habe immer nur als Erzieherin gearbeitet also keine andere Berufserfahrung oder andere Kenntnisse da es mein Traumberuf ist den ich schon immer ausüben wollte.

von Riamont am 22.01.2019, 16:11



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Wie ich schrieb, ohne Kinderbetreuung hast du gar keinen Anspruch auf ALg1. Weshalb du keine hast ist dabei völlig egal. Da ihr eine Rechsanspruch auf einen Betreuungsplatz seit dem 1ten Geburtstag habt, ist der Gesetzgeber da raus. Auch das du aktuell wieder schwanger bist ist euer Problem. In der Situation auch noch zu kündigen auch eure Entscheidung. Mit einem pflegebedürftigen Kind hättest du dich auch freistellen lassen können. Deine SB ist also gerade die welche dir richtig den Arsch rettet. Sie schikaniert dich also mit absoluter Sicherheit nicht. Wenn das ganze auffliegt dürfte sie genauso Ärger bekommen wie du mit Sicherheit kein Geld mehr und das bereits erhaltene zu ersetzen. Statt also da zu blocken würde ich mit ihr zusammen arbeiten. Wenn das heisst Bewerbungen zu schreiben dann ist das nun einmal so. Da musst du dann eben durch. Zudem lasst doch prüfen ob Pflegegeld eine Option für euer Kind wäre. Wenn der Aufwand deutlich über den liegt was bei einem gesunden Kind in dem Alter der Fall wäre, wäre das eine Möglichkeit. Wundert eh warum das noch nicht gelaufen ist.

von Felica am 22.01.2019, 16:14



Antwort auf: Mutterschutz Aufstockung durchs Arbeitsamt

Wenn du gar keine Betreuung für dein Kind hast, stehst du dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung. Somit hast du auch kein Anrecht auf ALG1. Du musst weiterhin mit ALG2 / Wohngeld aufstocken. Denk daran, dass dir auch als Elterngeld nach der Geburt nur der Mindestsatz zusteht! Du hast übrigens ein RECHT auf einen Betreuungsplatz. Du kannst das einklagen. Wenn du das bereits vor der erneuten Schwangerschaft wusstest, dass es erst im August einen Kindergartenplatz gibt, hättest du dich allerdings auch frühzeitig nach einer Tagesmutter umschauen können.

von 3wildehühner am 22.01.2019, 16:14



Antwort auf: Mutterschutz Aufstockung durchs Arbeitsamt

Glaubst du ein AG stellt dich ein wenn du ihm das sagst? Mit Sicherheit nicht. Aber bewerben musst du dich eben trotzdem. Nur darum geht es.

von Felica am 22.01.2019, 16:16



Antwort auf: Mutterschutz Aufstockung durchs Arbeitsamt

Du hast nur Anspruch ALG 1 wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst! Und wenn du das nichts tust - aus welchem Grund auch immer-, gibt es die Leistung nun einmal nicht. Du hast doch mindestens 2 Jahre lang Zeit gehabt, dich um deinen Rötelschutz zu kümmern - warum hast du das nicht getan? An deiner Stelle hätte ich schon lange versucht, eine Stelle in einem für deinen Sohn geeigneten Kindergarten zu bekommen. Dann könntest du ihn, aber auch andere Kinder betreuen.

von KielSprotte am 22.01.2019, 16:16



Antwort auf: Mutterschutz Aufstockung durchs Arbeitsamt

Hm, muss doch glatt mal schauen, ob es im Grundgesetz verankert ist, dass man nur in seinem Traumjob arbeiten muss/darf, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen..... *Ironieaus*

von KielSprotte am 22.01.2019, 16:20



Antwort auf: Mutterschutz Aufstockung durchs Arbeitsamt

Ich verstehe tatsächlich nicht, wieso hier auf den (tatsächlich) nicht vorhandenen Anspruch auf ALG 1 herumgeritten wird, wenn die Erstellerin doch eindeutig sagt, dass sie bereits ALG2 bezieht und in keinster Weise ALG1 ansatzweise erwähnt hat....

von Dojii am 22.01.2019, 16:33



Antwort auf: Mutterschutz Aufstockung durchs Arbeitsamt

Weil sie nicht von einer ALG 2 Sachbearbeiterin, sondern von der Jobvermittlerin (ALG 1) schreibt....?!

von KielSprotte am 22.01.2019, 16:40



Antwort auf: Mutterschutz Aufstockung durchs Arbeitsamt

Ob ALG1 oder ALG2 ist da völlig egal.- Sie hat auch auf ALG2 keinen Anspruch wenn sie nicht arbeitsfähig ist. In dem Fall gibt es Sozialgeld - ja das gibt es immer noch. Wissen viele nicht. Davon ab verbessert sich die Lage ja nach der Geburt von Kind 2 nicht, auch das EG wird dann voll angerechnet.ist ja nicht mal selbst verdient, sprich sie hat spätestens nach dem EG die Kacke wieder am dampfen. Die ganze Lage ist, so hart es klingt, selbst verschuldet. Den wenn schon im August letzten Jahres klar war das es keinen Betreuungsplatz geben wird, war ausreichend Zeit sich um einen neuen Arbeitsplatz zu kümmern oder einen Plan B. Alternativ Druck zu machen beim Jugendamt damit es eben doch einen Betreuungsplatz gibt. Vom Impfschutz mal komplett abgesehen der auch noch eigenverantwortlich hätte schon lange geklärt gehört hätte. Ist aber leider inzwischen eine beliebte Masche sich nicht impfen zu lassen in dem Berufsbereich damit ein BV sicher ist. Hier zieht es nicht mehr in vielen Einrichtungen, solche Frauen werden 100% versetzt um auf jeden Fall ein BV zu umgehen. Davon ab wird im Vorfeld es in die Akte aufgenommen das die Frau aus eigenem Wissen und Verantwortung auf die Impfung verzichtet. Das sich das richtig gut macht muss man wohl nicht erwähnen. Ob die Frau schwanger ist oder nicht, spielt keine Rolle. Bei Sozialgeld oder ALG2 sogar noch weniger. Da hat sie nicht mal die Wahl sich nur als Erzieherin zu bewerben, sie muss sich auf jede Stelle bewerben die in Frage kommt. Also auch als Aushilfe im Supermarkt, als Aushilfe in der Produktion, bei Personalvermittler usw. Jede zumutbare Tätigkeit in einem Umkreis von etwa 2 Stunden Arbeitsweg. Schwanger oder nicht spielt da gar keine Rolle. Verweigert sie es, drohen Sanktionen. Das auch völlig zu recht. Den es hätte andere Optionen bestanden.

von Felica am 22.01.2019, 16:48



Antwort auf: Mutterschutz Aufstockung durchs Arbeitsamt

Die AP schreibt doch, dass die Jobvermittlerin sie ab dem 5.2., also dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit, vermitteln möchte. Daraus schließe ich, dass die AP ab dem Tag Arbeitslosengeld beantragt hat.

von 3wildehühner am 22.01.2019, 16:50



Antwort auf: Mutterschutz Aufstockung durchs Arbeitsamt

Zitat: Davon mal abgesehen auf was soll man sich bewerben? Geh mal in die Supermärkte in deiner Umgebung. Da werden oft ganz gezielt Kräfte für die Zeit von 17.00 - 20.00 Uhr und die Sonnabende gesucht (wenn die VZ-Kräfte Feierabend / frei haben). Da kann dein Mann auf euren Sohn aufpassen - aber wahrscheinlich hast du es ja auch schriftlich, dass der euren Sohn nicht betreuen darf. Alternativ könnte dein Mann sehen, dass er -u.U. über Fortbildungs- oder Qualifizierungsmaßnhmen- mehr Geld nach Hause bringt, um euch aus der Finanzkrise zu holen. Oder er könnte einen 450,-- Euro Nebenjob annehmen - im Handel und der Gastronomie werden immer Leute für die Abend- oder Wochenendschichten gesucht. Und schwups hat man Ruhe vor den bösen Sachbearbeiterinnen......

von KielSprotte am 22.01.2019, 17:00



Antwort auf: Mutterschutz Aufstockung durchs Arbeitsamt

Dann musst du dich in einer anderen Branche bewerben. Das du keine Betreuung für das Kind hast ist nicht das Problem des Jobcenters Du musst mit Alg1 und alg2 dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Frauenärztin darf in deinem Fall KEIN BV ausstellen. Es wäre ratsam mit guten Ideen und Vorschlägen in das Gespräch zu gehen

von kati1976 am 22.01.2019, 17:14



Antwort auf: Mutterschutz Aufstockung durchs Arbeitsamt

Sieh mal: Dein Sohn benötigt intensive und besondere Betreuung. Das ist sicher nicht einfach. Noch dazu benötigt er einen Platz in einem I-KiGa, die oft nicht so auf die Schnelle zu bekommen sind. Ich nehme an, weil du erst ab Sommer einen Platz dort bekommst, hast du den Aufhebungsvertrag unterschrieben? Da du wusstest, dass du deinen Vertrag nicht mehr erfüllen kannst ab Ender der EZ? Und jetzt kommen aber die Dinge, die ich nicht verstehe: Du wusstest, dass du erst mal kein Geld verdienst. Warum wird man dann, wenn es eh schon knapp ist, schwanger? Das wird ja eben nicht total aus dem Nichts passiert sein. Das ist also sozusagen selbst gewählt. Gerade du als Erzieherin müsstest ja eigentlich wissen, dass es einen Rechtsanspruch bzgl. der Betreuung gibt. Und das insbesondere bei drohender Arbeitslosigkeit ohne Kita-Platz ganz sicher einen Anspruch hat. Den muss man aber auch einfordern. Wenn du da nicht mal ein bisschen Druck gemacht hast, ist das eigentlich auch selbst mitverschuldet, dass ihr bis Sommer warten müsst und du deswegen nicht arbeiten kannst. (Warum eigentlich dürfen Oma und Opa betreuen, eine qualifizierte Tagesmutter aber nicht?) Nun möchtest du aber, dass ihr bitte weiterhin Geld bekommt und du zusätzlich nicht vom Amt in irgendeiner Form aufgefordert wirst, dich um Arbeit zu bemühen. Ja, du gehst sogar so weit zu sagen, dass es ja gar keinen Sinn macht für 3 Monate. Und worauf bewerben - du hättest ja nichts anderes gelernt. Ich sag dir mal was: WIR sind es, die arbeiten gehen und dich mit unseren Steuern finanzieren sollen - ja, dafür erwarte ich verdammt noch mal etwas Bemühen. Und was glaubst du bitte, was die vielen Mütter tun, die nach der EZ nicht mehr in ihren alten Job zurück können, weil der AG zB keine TZ anbietet, die Betreuungszeiten nicht passen oä? Ja, die müssen sich auch auf andere Jobs bewerben als das, was sie mal gelernt haben. Eigentlich ist es so: das Jobcenter wäre normalerweise einfach komplett raus. Du hast keinerlei Anspruch auf ALG aus bereits genannten Gründen. Offensichtlich versucht die Dame, dich dennoch in ALG zu bringen, indem sie Termine mit dir macht und dir sagt, du sollst bitte Bewerbungen schreiben. Entweder ist die Dame noch nicht lange in ihrem Job und weiß gar nicht, was sie da tut - oder aber sie versucht ganz ernsthaft dir zu helfen. Meinst du nicht, du solltest von deinem hohen Ross herunter kommen und der Realität ins Auge blicken? DU willst im Grunde von MIR Geld (denn egal von welcher Stelle - das gibt es nur, weil andere arbeiten gehen und Steuern zahlen) und willst dafür aber bitte nicht unnötig belästigt werden? Das nenne ich unverschämt.

von cube am 22.01.2019, 17:27



Antwort auf: Mutterschutz Aufstockung durchs Arbeitsamt

Hallo, dass dein Sohn krank ist und besondere Betreuung benötigt tut es mir leid. So wie schon in den vorherigen Antworten geschrieben wurde: da du dem Arbwitsmarkt ohne Kinderbetreuung nicht zur Verfügung stehst, hast du leider keinen Anspruch auf ALG1 ich habe es in Erinnerung, dass man mindestens 15Stunden /Woche arbeiten können muss um einen Anspruch zu haben. Da du mit deinem Mann/Partner eine Lebensgemeinschaft bildest, ist letztendlich dein Partner für dich zuständig. Ihr könnt natürlich prüfen ob ALG2 oder andere Leistungen für euch in Frage kommen bzw. Euch zustehen. Eine Sache verstehe ich nicht. Du bist Erzieherin , hast schon ein Kind und du hast keinen Rötelnschutz? Wie kann das sein? Klar in Deutschland gibt es keine Impfpflicht aber ganz ehrlich wieso hast du dich spätestens nach der Schwangerschaft nicht drum gekümmert?Jeder der in medizinische Bereich arbeitet , muss zum Betriebsarzt und wird untersucht ob Impfungen und Schutz vorhanden sind. Das ist wohl bei den Erziehern anscheinend anders. Verstehen kann ich es nicht. Wenn man hier im Forum so liest, geht gefühlt jede Erzieherin in BV wegen fehlenden Impfschutz.

von studimama2012 am 22.01.2019, 21:03



Antwort auf: Mutterschutz Aufstockung durchs Arbeitsamt

Hallo, Wenn ich dich richtig verstehe, möchtest du ALG 2. Du musst dafür aber bei der Vermittlung mitwirken, auch wenn es aussichtslos ist. Dann mach es doch, du musst doch nur bis zum Mutterschutz durchhalten. Bewirb dich auf Erzieherstellen, überlege dir gut, was du bei den Bewerbungsgesprächen an Sonderwünschen ansprichst - das ist ja eine Gratwanderung, weil du deine Chancen nicht für das JC zu offensichtlich torpedieren darfst. Du glaubst doch nicht, dass du mit deinen Einschränkungen wirklich eine Zusage bekommst.... Und deinen Sohn mit Regulationsstoerungen nimmst du fleißig mit zu den Gesprächen im JC - dann mag dich deine Sachbearbeiterin auch bald nicht mehr sehen. Hast du eigentlich geklärt, ob du auch Bedarf eines Integrationsplatzes bzw. eines Integrationshelfers gegenüber der Wohngemeinde einen Anspruch auf einen Betreuungsplatzes ab dem ersten Geburtstag hast? Wenn ja: Lass dich nicht von den Kitas abspeisen, denen gegenüber habt ihr keinen Anspruch. Mach den Anspruch gegenüber der Gemeinde schriftlich mit Fristsetzung geltend und drohe Klage auf Schadensersatz an.

von drosera am 23.01.2019, 08:01



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