Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, Ich habe vor der Geburt meiner Tochter im Krankenhaus im 3-Schichtdienst gearbeitet. Ich habe aber den Eindruck das dies bei der Berechnung des EG nicht berücksichtigt wurde. Zudem habe ich noch Rufbereitschaften gehabt, die vertraglich vereinbart sind und regelmäßig jeden Monat geleistet wurden. Dabei gab es lediglich in der Vergütung Unterschiede (Inanspruchnahme oder eben Nichtinanspruchnahme der Bereitschaft mit entspr.geringer Vergütung) Ich habe schon etwas im Internet geschaut und bin auf folgendes Gerichtsurteil gestoßen: Frage: Wann sind Schichtzulagen Steuerfrei? Gilt das bei mir? Dies ist aus meinem Lohnzettel nicht ersichtlich für mich. Müssen die Rufbereitschaften mit in die Berechnung einfließen,da diese ja Einkommensbestandteile sind? Vielen herzlichen Dank!!!
Hallo, 1. Ich bin kein Steuerberater. Fragen Sie doch mal im Lohnbüro nach 2. Zulagen werden berücksichtigt, wenn sie steuerpflichtig sind. Liebe Grüsse, NB
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