Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückzug aus der Schweiz

Frage: Rückzug aus der Schweiz

prydea

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Die Mutter, deutsche, wohnt in der Schweiz und bezieht dort Gehalt ca. 3500€ netto. Sie ist dort auch Krankenversichert und Sozialversichert. Nach der Entbindung in der Schweiz oder Deutschland (noch nicht geklärt) würde die Mutter nahezu direkt zurück kommen nach Hamburg und das Kind hier großziehen. In den ersten 4 Monaten nach der Geburt wäre Sie jedoch noch in der Schweiz gemeldet und würde währen dieser Zeit auch noch Gehalt in voller Höhe beziehen. In diesen 4 Monaten würde Sie fristgerecht in der Schweiz kündigen und dann in Hamburg Elternzeit beantragen wollen (sprich nach den 4 Monaten). Das Kind würde von Anfang an bei mir hier in Hamburg gemeldet werden. 1. Besteht für mich Anspruch auf Elterngeld und das Schweizer Gehalt als Grundlage der Berechnung? 2. Falls Anspruch besteht: Ab wann werden die 12 (bzw. 14) Monate Elternzeit / Elterngeld berechnet? Ab Geburt oder kann die Elternzeit auch nach den 4 Monaten starten lassen? 3. Wird der Betrag, welcher in den 4 Monaten Mutterschutzt in der Schweiznoch gezahlt wird, in das Elterngeld in Deutschland einberechnet als Grundlage für die höhe? 4. Oder werden das Geld aus den 4 Monaten gegen das Elterngeld rechnete Monitor bzw. die 4 Monate verkürzen die Elternzeit der Mutter von 12 Monaten auf 8 Monte? Vielen Dank für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Nein, Ihr Gehalt wäre Grundlage 2. Sie könen zusammen 14 Mo. nehmen u das aufteilen. Wenn die Mutter MG bekommt, werdenihr diese Monate angerechnet 3.Wenn die Mutter es beantragen würde, ja. Aber die wohnt ja off. nicht in D 4. s.o. Liebe Grüße NB


Car.78

Beitrag melden

Dein Gehalt aus der Schweiz wird nicht als Grundlage der Berechnung genommen, Du bekommst maximal 300€ und auch nur ab dem Zeitpunkt, wo Du in Deutschland gemeldet bist. EG- Bezug startet ab der Geburt, die ersten 4 Monate fallen also weg und können nicht flexibel verschoben werden.


Felica

Beitrag melden

Ohne AG auch keine Elternzeit. Sie ist dann Hausfrau. Müsste sich entweder selbst versichern oder über den Ehemann versichern sobald das Elterngeld ausgeschöpft ist. Zu möglichen Ansprüchen wegen Elterngeld oder Arbeitslosengeld anschließend kann ich nichts sagen.


Dojii

Beitrag melden

1. Schweizer Gehalt wird wie EU-Gehalt dem deutschen Gehalt gleichgestellt und wird für die Elterngeldberechnung voll berücksichtigt. 2. Elterngeld gibt es ab dem Zeitpunkt, wo sie mit dem Kind in Deutschland lebt (im Zweifel gilt die Meldebestätigung, also nicht zu spät ummelden!). 3. Nein, Elterngeld errechnet sich immer aus dem Gehalt vor Geburt des Kindes. 4. Nein, das Gehalt wird nicht verrechnet, da sie in den vier Monaten ja kein Elterngeld bekommen kann (da sie nicht in DE lebt). Allerdings wird ihr deutscher Elterngeldanspruch von 12 Monaten um die 14 (18?) Wochen Mutterschaftsentschädigung verringert, die es meines Wissens nach in der Schweiz nach Geburt gibt, sollte diese in der Schweiz in Anspruch genommen werden.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, ich habe eine relativ komplizierte Frage. In Deutschland habe ich nach dem Studium ca. 2,5 Jahre gearbeitet, bis ich aus beruflichen Gründen in die Schweiz auswandern musste. Hier sind mein Freund und ich unerwartet nach 6 Monaten schwanger geworden, was mich einerseits sehr freut, aber auf der anderen Seite auch Sorgen bereit ...

Hallo Frau Bader, ich habe verschiedene Antworten von Ihnen gelesen aber leider hat keine so recht auf unseren Fall gepasst. Ich hoffe, Sie können uns irgendwie weiterhelfen! Meine Partnerin (Nicht verheiratet) wohnt und arbeitet in der Schweiz und ich in Deutschland. Wir erwarten im August unser erstes Kind. Wir würden die Geburt und die Mon ...

Liebe Frau Bader, ich befinde mich nun in der 18. SSW und habe ein laufendes Arbeitsverhältnis in Deutschland. Nun arbeitet mein Mann in der Schweiz und ich möchte daher gerne ein Jahr Elternzeit in der Schweiz verbringen. Daher sind bei mir einige Fragen aufgekommen: Nun haben sich mein Mann und ich die Frage gestellt, ob wir das Kind für d ...

Hallo zusammen :-) ich bin schwanger und habe ein deutsches Arbeitsverhältnis. Da mein Mann in der Schweiz arbeitet, möchte ich daher gerne meine Elternzeit in der Schweiz verbringen. Ich weiß, dass ich aufgrund meines laufenden deutschen Arbeitsverhältnis weiterhin Anspruch auf Elterngeld habe. Doch habe ich weiterhin Anspruch auf Elterngeld ...

Guten Tag Frau Bader, Ich hoffe sie können mir helfen. Seit 7 Jahren lebe ich in der Schweiz, hat sich nach meinem Studium in Deutschland so ergeben. Nun habe ich einen Mann in meinem Heimatort in Deutschland kennen und lieben gelernt und wir wünschen uns ein Baby. Zurzeit Pendel ich hin und her. In der Schweiz sind 14 Wochen Mutterschutz. Mei ...

Guten Morgen Frau Bader Ich bin Schweizerin und lebe in der Schweiz. Mein Partner ist Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland. Unser Kind wird voraussichtlich Ende Januar zur Welt kommen. Die Geburt hätten wir gerne in der Schweiz auf Grund zur Nähe zu meiner Familie. Wir planen allerdings per Ende März, also zwei Monate nach errechnetem ET, in ...

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit ca. 2 Jahren in der Schweiz und beschäftigen uns gerade mit der Familienplanung. Wir könnten uns beide gut vorstellen wieder nach Deutschland zu ziehen, da wir unsere Familien und Freunde vermissen und es schön fänden, wenn unser Kind im Familienkreis aufwachsen kann. Da wir beide ...

Guten Tag Frau Bader, die letzten 13 Jahre habe ich in der Schweiz gelebt und lückenlos als Dentalhygienikerin gearbeitet. Auf den 31.05 habe ich mein Arbeitsverhätnis gekündigt um wieder nach Deutschland zurück zu kehren. Für die Übergangszeit Juni/Juli habe ich mich privat Krankenversichert bei einer gesetzlichen Krankenkasse, da eine 3 Wöchige ...

Sehr geehrte Frau Bader, wie verhält es sich, wenn man während eines individuellen Beschäftigungsverbotes in die Schweiz zieht für vorraussichtlich zwei Jahre. Endet das Beschäftigungsverbot dann automatisch und sogar auch das Arbeitsverhältnis bzw. muss das Arbeitsverhältnis gekündigt werden?  Herzlichen Dank vorab! 

Liebe Frau Bader, mein Mann (Deutsch) und ich (Spanisch) erwarten unser 2. Kind und möchten gerne nach Deutschland zurückziehen. Nun stellen sich uns folgende Fragen: 1. Wie lange nach der Geburt (in der Schweiz) haben wir Zeit nach DE zu ziehen und noch Elterngeld zu beanspruchen? Bekommt man das Elterngeld dann auch rückwirkend ab der G ...