Regerl84
Guten Tag Frau Bader, die letzten 13 Jahre habe ich in der Schweiz gelebt und lückenlos als Dentalhygienikerin gearbeitet. Auf den 31.05 habe ich mein Arbeitsverhätnis gekündigt um wieder nach Deutschland zurück zu kehren. Für die Übergangszeit Juni/Juli habe ich mich privat Krankenversichert bei einer gesetzlichen Krankenkasse, da eine 3 Wöchige Reise nach Kuba im Juni geplat ist. Arbeitlos melden kam für mich nicht in Frage. Nach der Rückkehr hätte ich wieder mit der Stellensuche begonnen, wobei ich sagen muss, dass ich schon mehrere Optionen hätte, als Dentalhygienikerin zu arbeiten. So jetzt bin ich zum ersten Mal überraschend mit 40 schwanger geworden. Ich bin zwar erst in der 5 Woche jedoch hab ich natürlich wenn alles gut geht keine Chanze im meinem Bereich einen Arbeitgeber zu finden, da in der Brache ab den Tag des Wissens ein Arbeitsverbot besteht. Habe ich Anspruch auf Muterschutz in Deutschland oder müsste ich mich in der Schweiz melden? Kann ich mich über den Staat wieder gesetzlich versichern? Vielleicht können sie mir da weiterhelfen. Grüsse Regina Weber
Hallo, ich würde den Arbeitsvertrag unterschreiben und nichts von der Schwangerschaft sagen, was rechtlich ok ist. Anspruch auf Mutterschutz in Deutschland hat nur, wer einen Arbeitgeber hat. Bei der Berechnung des Eg werden Ihre Einkünfte aus der Schweiz berücksichtigt. Liebe Grüße NB
annarick
Du musst dem Arbeitgeber nicht vorher sagen, dass du schwanger bist.
Ani123
Sie müssen dem AG nicht mitteilen, dass sie schwanger sind. Das Mutterschutzgesetz greift allerdings erst ab Mitteilung. Wenn sie es einem zukünftigen AG im Bewerbungsgespräch mitteilen wird er sie nicht einstellen. Er muss sie mutterschutzkomform einsetzen; wenn das nicht geht kommt es zum BV. Die Stelle welche besetzt werden soll ist weiterhin frei. Evtl. zusätzliche Kosten bei mutterschutzkomformer Tätigkeit, zusätzliche Büroarbeit wg. Geld wiederholen bei BV. Da sie es auch erst sagen können am 1. Arbeitstag können sie sich eine Stelle suchen und annehmen, unterschreiben den Vertrag. Mit Unterzeichnung des Vertrages von allen notwendigen Parteien gilt der als gültig und sie können die Schwangerschaft mitteilen. Sie schreiben, dass sie bereits mehrere Möglichkeiten hatten in Deutschland in dem Beruf zu arbeiten. Dann nutzen sie eine Chance davon. Begeistert wird der AG nicht sein. Vorteile für sie hat es beim EG. Denn Monate ohne Arbeit zählen als 0-Runde. Der Mindestsatz beim EG beträgt 300 €. Zur Berechnung des EG werden die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes genommen. ET müsste bei ihnen Mitte/Ende Januar 2025 sein. Mutterschutzbeginn im Dezember 2024. Berechnung EG aus den Monaten Dezember 2023 bis November 2024. Bei keiner Arbeit wären es 6 Monate mit 0 € + 6 Monate wo sie in der Schweiz tätig waren. Am besten erkundigen sie sich dazu bei der EG-Stelle.
Neverland
Nichts sagen. warum sollten wir Frauen nur deshalb benachteiligt sein? Auch ein Mann kann jederzeit ausfallen, zwar nicht wegen Schwangerschaft, aber wegen Krankheit. Da kräht auch niemand nach. Und ganz ehrlich, mit 40 und das erste Mal schwanger - da ist das Risiko wegen FG nicht zu vernachlässigen. Warum also so früh etwas sagen? Niemand weiß was kommt. Ich würde aber auf jeden Fall so schnell wie möglich einen AV annehmen. Eigentlich egal was. Den jeden Monat mit Einkommen steigert das Elterngeld. Und aktuell fände es auch kein AG wirklich verwunderlich, wenn man nach dem Wechsel Schweiz - Deutschland erst einmal schnell was in der Hand haben will.
netteKlarinette
Such dir so schnell wie möglich, noch bevor man die Schwangerschaft sieht, einen sozialversicherungspflichtigen Job, egal als was und egal ob in deinem Bereich oder als was anderes oder Voll- oder Teilzeit. Unterschreib den Vertrag und trete den ersten Arbeitstag an. Danach kannst du sagen, dass du schwanger bist und die Schwangerschaft dort arbeitend oder im BV verbringen, je nachdem wie es festgelegt werden wird. Ob du dort nach der Elternzeit dann noch bleibst ist erstmal unerheblich, daran würde ich jetzt noch gar nicht denken... aber es ist die vernünftigste Option überhaupt fuer dich (und auch für das Kind!) erstmal in die Sozialversicherung/ Krankenversicherung zurückzukommen. Alles andere sieht man später. Und nein, ich finde es weder einen Betrug noch ausnutzen, weil sie ja anscheinend ein guter und zuverlässiger Arbeitnehmer ist und immer war, ausgebildet und auch gewillt zu arbeiten und wieder zu arbeiten ... sie kam jetzt ungeplant in eine blöde Situation und genau dafür haben wir dann auch den Arbeitnehmerschutz.
zweizwerge
Natürlich ist es Dein gutes Recht, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, ohne etwas zu sagen. Dass der Arbeitgeber das normalerweise nicht gut findet, ist aber auch klar... es ist die Frage, ob Du Dir einen Arbeitgeber verbrennen willst, bei dem Du ansonsten später mal evtl. gern arbeiten willst. Ich persönlich würde daher versuchen, eine Arbeit zu finden, bei der Du eben alternativ auch in Bürotätigkeit (Anmeldung, Abrechnung, Einkauf, Bürokratie z.B.?) eingesetzt werden kannst, langfristig aber wieder als Dentalhygienikerin arbeiten kannst - und das vermutlich so kommunizieren. Eine flexible, ehrliche und arbeitswillige Mitarbeiterin, die langfristig das Dentalhygiene-Team verstärkt, kurzfristig aber auch für Bürotätigkeiten eingesetzt werden kann, ist für manche Arbeitgeber vielleicht auch attraktiv - vorausgesetzt, das Team ist groß genug und Arbeit in beiden Bereichen genug da. Oder Du machst etwas anderes - mal die Chance, in einen ganz anderen Bereich hineinzuschnuppern. Was wolltest Du sonst schon immer mal machen? Arbeitskräfte werden gesucht! Produktmanagement ode Vertrieb bei einer Dentalproduktefirma vielleicht?
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