Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ansprüche bei Rückkehr aus der Schweiz während Schwangerschaft

Frage: Ansprüche bei Rückkehr aus der Schweiz während Schwangerschaft

sunsurfer

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Guten Abend Frau Bader, meine Verlobte (Hochzeit im August 2019) und ich, beide deutsche Staatsbürger, leben seit knapp 4 Jahren (Juni 2015) in der Schweiz und sind / waren beide hier berufstätig. Bei meiner Verlobten ist Ende April der befristete Arbeitsvertrag ausgelaufen. Nun erwarten wir ein Kind im November und werden auf Ende Juni diesen Jahres nach Deutschland ziehen wo ich bereits einen neuen Arbeitsvertrag ab Mitte Juli habe. Meine Verlobte wird vorerst erwerbslos bleiben (Tierärztin – Berufsrisiko) Nun stellen sich für uns einige Fragen hinsichtlich dem deutschen Versicherungs/Sozialsystem: 1. Elterngeldanspruch: soweit ich es bisher verstehe wird das schweizer Bruttogehalt angezogen - wie ist es hier aber mit der Erwerbslosigkeit? Zählen die 12 Monate ab Geburt also ca. 6 Monate ohne Gehalt einfach mit in den Durchschnitt, trotz potentiellen Berufsverbots in Deutschland da Tierärztin? 2. Besteht Anspruch auf Mutterschutzgeld? 3. Besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld? 4. Gibt es sonst noch wichtige Punkte die bei einem Rückzug nach Deutschland während der Schwangerschaft aus der Schweiz zu berücksichtigen sind? Vielen Dank und viele Grüsse aus der Schweiz, Sunsurfer


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja 2. www. mutterschaftsgeld.de 3. Nein, sie steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Nur wenn sie auch etwas anderes arbeiten kann 4. Nein Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Um das Elterngeld zu erhöhen, könnte sie auch in einem anderen Bereich tätig sein. Das BV bezieht sich ja nur auf die Tätigkeit als Tierärztin. Mutterschutz Geld bekommt sie, wenn sie wenn sie eine Arbeit hat. Krankenversicherung ist noch wichtig zu klären. LG luvi


mellomania

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was hier aber nicht gilt, da es auf DEN AG bezogen ist. wenn es hier einen TA gibt, der sie trotzdem einstellt udn sie dort mit ersatztäigkeiten versorft, dürfte sie trotzdem arbeiten. ist eher ungewöhnlich, aber wenn ihre Referenzen stimmen? und wenn sie selbständig ist, gibts kein BV. ansonsten hast du recht, jeder cent den sie dazuverdient nutzt ihr fürs elterngeld. arbeitslosengeld erhält sie nach der geburt nicht, wenn sie dem arbeitsmarkt durch gewünschte hausfrauenmutterzeit nicht zur verfügung steht. elternzeit an sich hat sie ohne AG auch nicht


Mitglied inaktiv

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@AP ihr müsst zuerst die Krankenversicherung von deiner Verlobten klären. Das sie in dt ein BV hätte, ist nicht relevant. Sie könnte ja bei einer anderen Branche bis Mutterschutz arbeiten. So zählt jede Erwerbslosigkeit mit 0€ in das Elterngeld rein. Mutterschaftsgeld gibt es ohne AG nicht, nur die 210€ von Amt. (Weiß grad den Namen der Behörde nicht). Elterngeld bekommt sie, entweder auf ein Jahr oder gesplittet auf 22 mon. Allerdings muss sie sich selber versichern, wenn sie vorher freiwillig versichert war. ALG scheidet aus, wenn ihr später keine Kinderbetreuung habt. Deshalb Tipp: eine Arbeit suchen vor Mutterschutz und damit pflichtversichert sein. Dann Mutterschaftsgeld, höheres EG und in der Zeit nach Geburt kostenlos versichert, solange man EG bezieht


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