Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ansprüche bei Rückkehr aus der Schweiz während Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Ansprüche bei Rückkehr aus der Schweiz während Schwangerschaft

sunsurfer

Beitrag melden

Guten Abend Frau Bader, meine Verlobte (Hochzeit im August 2019) und ich, beide deutsche Staatsbürger, leben seit knapp 4 Jahren (Juni 2015) in der Schweiz und sind / waren beide hier berufstätig. Bei meiner Verlobten ist Ende April der befristete Arbeitsvertrag ausgelaufen. Nun erwarten wir ein Kind im November und werden auf Ende Juni diesen Jahres nach Deutschland ziehen wo ich bereits einen neuen Arbeitsvertrag ab Mitte Juli habe. Meine Verlobte wird vorerst erwerbslos bleiben (Tierärztin – Berufsrisiko) Nun stellen sich für uns einige Fragen hinsichtlich dem deutschen Versicherungs/Sozialsystem: 1. Elterngeldanspruch: soweit ich es bisher verstehe wird das schweizer Bruttogehalt angezogen - wie ist es hier aber mit der Erwerbslosigkeit? Zählen die 12 Monate ab Geburt also ca. 6 Monate ohne Gehalt einfach mit in den Durchschnitt, trotz potentiellen Berufsverbots in Deutschland da Tierärztin? 2. Besteht Anspruch auf Mutterschutzgeld? 3. Besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld? 4. Gibt es sonst noch wichtige Punkte die bei einem Rückzug nach Deutschland während der Schwangerschaft aus der Schweiz zu berücksichtigen sind? Vielen Dank und viele Grüsse aus der Schweiz, Sunsurfer


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Ja 2. www. mutterschaftsgeld.de 3. Nein, sie steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Nur wenn sie auch etwas anderes arbeiten kann 4. Nein Liebe Grüße NB


luvi

Beitrag melden

Hallo, Um das Elterngeld zu erhöhen, könnte sie auch in einem anderen Bereich tätig sein. Das BV bezieht sich ja nur auf die Tätigkeit als Tierärztin. Mutterschutz Geld bekommt sie, wenn sie wenn sie eine Arbeit hat. Krankenversicherung ist noch wichtig zu klären. LG luvi


mellomania

Beitrag melden

was hier aber nicht gilt, da es auf DEN AG bezogen ist. wenn es hier einen TA gibt, der sie trotzdem einstellt udn sie dort mit ersatztäigkeiten versorft, dürfte sie trotzdem arbeiten. ist eher ungewöhnlich, aber wenn ihre Referenzen stimmen? und wenn sie selbständig ist, gibts kein BV. ansonsten hast du recht, jeder cent den sie dazuverdient nutzt ihr fürs elterngeld. arbeitslosengeld erhält sie nach der geburt nicht, wenn sie dem arbeitsmarkt durch gewünschte hausfrauenmutterzeit nicht zur verfügung steht. elternzeit an sich hat sie ohne AG auch nicht


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

@AP ihr müsst zuerst die Krankenversicherung von deiner Verlobten klären. Das sie in dt ein BV hätte, ist nicht relevant. Sie könnte ja bei einer anderen Branche bis Mutterschutz arbeiten. So zählt jede Erwerbslosigkeit mit 0€ in das Elterngeld rein. Mutterschaftsgeld gibt es ohne AG nicht, nur die 210€ von Amt. (Weiß grad den Namen der Behörde nicht). Elterngeld bekommt sie, entweder auf ein Jahr oder gesplittet auf 22 mon. Allerdings muss sie sich selber versichern, wenn sie vorher freiwillig versichert war. ALG scheidet aus, wenn ihr später keine Kinderbetreuung habt. Deshalb Tipp: eine Arbeit suchen vor Mutterschutz und damit pflichtversichert sein. Dann Mutterschaftsgeld, höheres EG und in der Zeit nach Geburt kostenlos versichert, solange man EG bezieht


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich übe aktuell einen Minijob & Saisonarbeit aus.  Nächste Woche habe ich ein Vorstellungsgespräch für eine Vollzeitstelle. jetzt zu meiner Frage: ist es möglich, dass ich bei meinem Minijob/Saisonarbeit die Schwangerschaft bekannt gebe ohne, dass mein neuer potentieller Arbeitgeber das über die Krankenkasse oder oder erfährt? ...

Guten Tag , ich habe einen befristeten Werkstudentenvertrag von 20 Wochenstunden . Über meine Krankenkasse besteht kein Anspruch auf Zahlungen im Beschäftigungsverbot und im Mutterschutz , aufgrund meiner Sozialversicherung als Werkstudentin. habe ich in der Schwangerschaft Anspruch auf eine Fortzahlung des Gehalts vom Arbeitgeber her , im B ...

Guten Abend Frau Bader,  Meine gesamten Kollegen und ich haben eine Gehaltserhöhung zugesichert bekommen, da wir in eine höhere Qualifikations-Gruppe eingestuft wurden, doch meine Gehaltserhöhung wurde mir nun aufgrund meiner Schwangerschaft verweigert mit der Begründung, dass ich ja länger ausfallen werde. Wenn das so bleibt, verdiene ich weni ...

Ich bin noch nicht schwanger. Ich werde, laut Vertrag, am 01.01.2026 befördert. Die Voraussetzungen dafür sind ebenfalls vertraglich festgehalten: 1. bis dahin in Vollzeit arbeiten und 2. Trainingsangebote wahrnehmen. Ich möchte diese Beförderung auf jeden Fall mitnehmen, um nach der Elternzeit eine gute Voraussetzung zu haben. Meine Frage: darf ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kind im sep 2024 geboren und bin selbstständig die Bemessungzeitraum war festgelegt steuerlich Jahre 2023 .Ich habe ein Änderung Bemessungszeit Antrag bei Elterngeld Stelle aufgrund Schwangerschaft bedingt Krankheit gestellt .Ich hatte ein stilles Geburt am 31.12.2022 und dadurch mein Gebärmutter Schwerverletzt wa ...

Sehr geehrte Frau Bader,   anbei schreibe ich Ihnen, da ich einige Fragen hätte. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bis zum 26.02.2026.    Mein Mann und ich planen dieses Jahr ein zweites Kind. Beim ersten Kind habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, da ich beim Hals-Nasen-Ohren Arzt arbeite.    Meine Fragen ...

Hallo Frau Bader,   ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...

Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot.  Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt.  Eigentlich war ...

Sehr geehrte Frau Bader,   meine Elternzeit endet am 31.05.  Ich stille mein 24 Monate altes Kind nach wie vor, vor allem nachts. Aus diesem Grund wurde mir vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung ausgestellt, die unter anderem beinhaltet, dass ich nachts nicht arbeiten darf. Ich arbeite eigentlich im OP und habe dort auch 24h - Di ...

Sehr geehrte Fr. Bader   Ich bin derzeit in der 36 Woche schwanger meine Firma wo ich beschäftigt war ist wo ich in der 29 Woche Schwangerschaft in Insolvenz angemeldet meine Mutterschutzfrist ist ab dem 11.06.2025 bis 22.07.2025 da der Entbindungstermin steht der 23.07.2025  meine Frage ist wärende ich gekündigt jetzt oder wie läuft das gan ...