NaQa
Liebe Frau Bader, ich habe eine relativ komplizierte Frage. In Deutschland habe ich nach dem Studium ca. 2,5 Jahre gearbeitet, bis ich aus beruflichen Gründen in die Schweiz auswandern musste. Hier sind mein Freund und ich unerwartet nach 6 Monaten schwanger geworden, was mich einerseits sehr freut, aber auf der anderen Seite auch Sorgen bereitet. Der Mutterschutz ist in der Schweiz so wie in Deutschland 96 Tage lang nach der Geburt, aber anders als in Deutschland muss man dann wieder arbeiten und hat kein Recht auf Elternzeit/Elterngeld. Da mein Arbeitgeber erwartet, das ich danach wieder arbeiten komme, aber wir unser Kleines so früh nicht alleine lassen können, wird wahrscheinlich nur noch mein Freund Geld verdienen. Mit seinem Einkommen können wir aber für unser Baby nicht sorgen :(. Für den Fall, das wir als deutsche Staatsangehörige zurück nach Deutschland kommen, besteht da die Möglichkeit Elterngeld und Elternzeit zu beziehen? Wenn dies möglich sein Sollte, wie hoch wird dies ausfallen? Liebe Grüße NaQa
Hallo, EZ setzt voraus, dass Sie einen AN haben - was dann ja nicht der Fall ist. EG können Sie bekommen, wenn Sie tatsächlich zurückziehen (hier den Wohnsitz oder gewöhnlichen AUfenthalt haben). Beim EG werden Zahlung aus der CH angerechnet. Ansonsten können Sie es in D erhalten, ebenso KG. Liebe Grüße NB
mellomania
ohne arbeitgeber hast du keine elternzeit. finde es aber auch schade, dass man nur nach deutschland zurückgeht weil es kindergeld und elterngeld gibt. das hätte man sich vorher überlegen müssen. und doch, man kann sein kind alleine lassen. ginge das nicht, wäre es in der schweiz nicht üblich nach dem mutterschutz zu arbeiten. du bist hier dann hausfrau mit bezug. aber nicht in elternzeit.
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