Hallo zusammen,
ich bin schwanger im 5. Monat, deutsche und habe einen schweizer Freund, mit dem ich mich leider nicht gut verstehe. Wir streiten seit Monaten und ich fühle mich nicht mehr wohl in der schweiz. Ich arbeite seit ein paar Jahren hier; seitdem ich schwanger bin, sehne ich mich sehr nach meinem zuhause. Wenn zudem die Beziehung nicht passt und die nötige Stabilität und Rückhalt bietet, umso mehr.
Wie verhält es sich rechtlich? Kann mein Freund verhindern, dass ich die schweiz mit dem Baby verlasse? Eigentlich soll es hier zur Welt kommen. Ich habe Angst, dass er mir Steine in den Weg legt, sollte ich mich auf Dauer hier nicht wohl fühlen und nach Deutschland zurückwollen.
Vielen Dank und freundliche Grüße
von
Summer2018
am 28.06.2018, 20:53
Antwort auf:
Schwanger in schweiz, zurück nach Deutschland
Hallo,
das können Sie ganz sicher nur dann erreichen, wenn Sie vor der Geburt nach Deutschland zurückkehren.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.06.2018
Antwort auf:
Schwanger in schweiz, zurück nach Deutschland
wie es in de schweiz mit dem sorgerecht etc aussieht weiß ich nicht aber de sicherste weg, um sämtlichen problemen aus dem weg zu gehen, wäre jetzt nach D zurückzuziehen, solange das kind noch NICHT auf der welt ist. was danach ist ist dann sein problem. wenn das kind in D auf die welt kommt und du hier in D bist und bleibst wird es einfacher sein, als wen ndas kind in der schweiz auf die welt kommt und du MIT kind umziehen möchtest, das wird viel schwieriger
von
mellomania
am 28.06.2018, 21:01
Antwort auf:
Schwanger in schweiz, zurück nach Deutschland
....und solange das Kind nicht auf der Welt ist, hat dein Freund dir gar nichts zu verbieten. Du bist doch nicht seine Gefangene. Und das Kind existiert rechtlich noch nicht als Person, solange es in deinem Bauch ist, also kann er da auch keine Ansprüche drauf erheben.
Mitglied inaktiv - 28.06.2018, 21:23
Antwort auf:
Schwanger in schweiz, zurück nach Deutschland
Unabhängig vom Schweizer Recht, das ich nicht kenne: Das Haager Übereinkommen verhindert u.a., daß der Lebensmittelpunkt eines Kindes von einem Elternteil alleine verändert wird, und die Schweiz ist diesem Übereinkommen beigetreten. Deswegen kann das Kind nicht ohne Zustimmung des (sorgeberechtigten - da spielt dann das Schweizer Recht rein) Vaters von der Schweiz nach Deutschland umziehen.
Du selber bist allerdings frei und kannst das jederzeit tun. Deswegen würde ich Dir, genauso wie der Vorschreiberinnen, unbedingt dazu raten, VOR der Geburt nach Deutschland zurückzukehren.
von
Strudelteigteilchen
am 29.06.2018, 09:07