KleinesWunder90
Liebe Frau Bader, ich befinde mich nun in der 18. SSW und habe ein laufendes Arbeitsverhältnis in Deutschland. Nun arbeitet mein Mann in der Schweiz und ich möchte daher gerne ein Jahr Elternzeit in der Schweiz verbringen. Daher sind bei mir einige Fragen aufgekommen: Nun haben sich mein Mann und ich die Frage gestellt, ob wir das Kind für das eine Jahr bei ihm in der Schweiz privat versichern sollen oder ob ich es weiterhin bei mir in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern muss. Es müsste dann voraussichtlich auch freiwillig versichert werden, da mein Mann privat versichert ist und mehr als ich verdient. Ist man in dieser Entscheidung frei oder ist hier die gesetzliche Krankenversicherung für das Kind in Deutschland vorrangig? Die Elterngeldstelle, wie auch Kindergeldstelle, wie auch die Krankenkasse werden von mir darüber informiert, da ich danach wieder meine Arbeit in Deutschland aufnehmen werde. Ich muss hier doch auch sicherlich das Gesundheitsamt bzgl. Gesundheitsuntersuchungen für das Kind informieren oder? Lieben Dank im Voraus und viele Grüße KleinesWunder90
Hallo, 1. Wer sich im Ausland aufhält, behält seinen Wohnsitz in Deutschland dann bei, wenn die Wohnung im Inland auch bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann und der Auslandsaufenthalt voraussichtlich in der Regel ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht überschreitet. Sie können also trotzdem EG bekommen. 2. Da Sie sich tatsächlich ein Jahr im Ausland (Nicht-EU) aufhalten, werden Sie eine Zusatz-KK abschließen müssen. Liebe Grüße NB
ZoeSophia
Kennst du diese Seite schon? Da findest du sicher noch hilfreiche Infos… (KK in der Schweiz fürs Kind kostet +/- 100CHF, die ist obligatorisch in der Schweiz, ausser, du hast eben noch eine Deutsche KK mit Auslandzusatz..) https://www.ch.ch/de/familie-und-partnerschaft/familiennachzug/
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