Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit in der Schweiz

Frage: Elternzeit in der Schweiz

KleinesWunder90

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich befinde mich nun in der 18. SSW und habe ein laufendes Arbeitsverhältnis in Deutschland. Nun arbeitet mein Mann in der Schweiz und ich möchte daher gerne ein Jahr Elternzeit in der Schweiz verbringen. Daher sind bei mir einige Fragen aufgekommen: Nun haben sich mein Mann und ich die Frage gestellt, ob wir das Kind für das eine Jahr bei ihm in der Schweiz privat versichern sollen oder ob ich es weiterhin bei mir in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern muss. Es müsste dann voraussichtlich auch freiwillig versichert werden, da mein Mann privat versichert ist und mehr als ich verdient. Ist man in dieser Entscheidung frei oder ist hier die gesetzliche Krankenversicherung für das Kind in Deutschland vorrangig? Die Elterngeldstelle, wie auch Kindergeldstelle, wie auch die Krankenkasse werden von mir darüber informiert, da ich danach wieder meine Arbeit in Deutschland aufnehmen werde. Ich muss hier doch auch sicherlich das Gesundheitsamt bzgl. Gesundheitsuntersuchungen für das Kind informieren oder? Lieben Dank im Voraus und viele Grüße KleinesWunder90


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Wer sich im Ausland aufhält, behält seinen Wohnsitz in Deutschland dann bei, wenn die Wohnung im Inland auch bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann und der Auslandsaufenthalt voraussichtlich in der Regel ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht überschreitet. Sie können also trotzdem EG bekommen. 2. Da Sie sich tatsächlich ein Jahr im Ausland (Nicht-EU) aufhalten, werden Sie eine Zusatz-KK abschließen müssen. Liebe Grüße NB


ZoeSophia

Beitrag melden

Kennst du diese Seite schon? Da findest du sicher noch hilfreiche Infos… (KK in der Schweiz fürs Kind kostet +/- 100CHF, die ist obligatorisch in der Schweiz, ausser, du hast eben noch eine Deutsche KK mit Auslandzusatz..) https://www.ch.ch/de/familie-und-partnerschaft/familiennachzug/


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, ich habe gerade Elternzeit. Meiner Familienkasse habe ich von Anfang an erklärt, dass mein Mann Schweizer ist, der auch dort lebt und arbeitet. Mein Wohnsitz ist und war in Deutschland. Letztes Jahr hat sich die Zuständigkeit der Familienkasse geändert (vom öffentlichen Dienst zum Arbeitsamt, warum auch immer) und seit dem habe ich n ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir helfen, denn bisher konnte das weder die Agentur für Arbeit noch die Elterngeldstelle noch die Krankenkasse. Ich erwarte im Dezember mein zweites Kind und werde im Anschluss an den gesetzlichen Mutterschutz in der Schweiz nicht wieder an den Arbeitsplatz zurück kehren, sondern mit dem deutschen E ...

Hallo Frau Bader, ich habe verschiedene Antworten von Ihnen gelesen aber leider hat keine so recht auf unseren Fall gepasst. Ich hoffe, Sie können uns irgendwie weiterhelfen! Meine Partnerin (Nicht verheiratet) wohnt und arbeitet in der Schweiz und ich in Deutschland. Wir erwarten im August unser erstes Kind. Wir würden die Geburt und die Mon ...

Hallo zusammen :-) ich bin schwanger und habe ein deutsches Arbeitsverhältnis. Da mein Mann in der Schweiz arbeitet, möchte ich daher gerne meine Elternzeit in der Schweiz verbringen. Ich weiß, dass ich aufgrund meines laufenden deutschen Arbeitsverhältnis weiterhin Anspruch auf Elterngeld habe. Doch habe ich weiterhin Anspruch auf Elterngeld ...

Guten Morgen Frau Bader Ich bin Schweizerin und lebe in der Schweiz. Mein Partner ist Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland. Unser Kind wird voraussichtlich Ende Januar zur Welt kommen. Die Geburt hätten wir gerne in der Schweiz auf Grund zur Nähe zu meiner Familie. Wir planen allerdings per Ende März, also zwei Monate nach errechnetem ET, in ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...

Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...

Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...

Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn?  Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...