Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückkehr vor der Geburt aus der Schweiz nach Deutschland bei bestehendem Vertrag

Frage: Rückkehr vor der Geburt aus der Schweiz nach Deutschland bei bestehendem Vertrag

Susi9000

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich lebe und arbeite seit 7 Jahren in der Schweiz, stamme gebürtig aus Deutschland und bin in der 6SSW. Mein Partner und Familie leben in Deutschland. Ich möchte für die Geburt und Mutterschaftsurlaub gern zurück nach Deutschland ziehen, um bei Entbindung und danach nicht alleine in der Schweiz zu sitzen. Ich würde weiterhin in der Schweiz angestellt bleiben und Home office arbeiten nach dem Mutterschaftsurlaub. Meine Frage bezieht sich auf die Meldung in Deutschland und vor allem Versicherung. Die Schweizer Krankenversicherung zahlt keine Geburt im Ausland. Kann ich mich komplett in Deutschland ein paar Wochen vor der Geburt melden (somit in Deutschland künftig Steuern etc zahlen) und dort noch hochschwanger einer Krankenversicherung beitreten? Nimmt diese mich dann an? Denn allein in der Schweiz entbinden wäre katastrophal für mich und die Kosten in Deutschland komplett selbst zu zahlen übersteigt meine Möglichkeiten.


mellomania

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dein partner nimmt frei und ihr bekommt das kind in der schweiz. er sollte dich unterstützen!! dann hättest du die rennerei nicht. mein mann würde mich niemals alleine lassen oder mit so dünnem faden dann in D alles versuchen. bzw. familie. warum unterstützt dich niemand? was, wenn du keine krankenversicherung findest die sagt, nö, nie beiträge gezahlt und jetzt kurz vor knapp eine geburt wollen?


Susi9000

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Danke mellomania für deine Rückmeldung. Und anscheinend hab ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich will zurück zu meiner Familie und zu meinem Partner für immer, aber da ich aktuell in der Schweiz angestellt bin, möchte ich natürlich nicht mitten in der Schwangerschaft kündigen. Gesetzlich muss ich hier bis zum Tag der Geburt arbeiten, nur mit ärztlichem Attest dürfte ich früher der Arbeit fernbleiben. Da ich jetzt noch nicht von der Arbeit fernbleiben kann, muss ich noch in der Schweiz bleiben. Ich würde gern im Kreise meiner Familie und Partner entbinden, daher nicht in der Schweiz. Da ich nach der Geburt in Deutschland bleiben und von dort weiterarbeiten möchte, stellt sich die Frage wann ich mich dort anmelden müsste und vor allem ob ich mich einfach wieder dort krankenversichern kann, trotz fortgeschrittener Schwangerschaft. Unterstützung habe ich, aber ich möchte verständlicherweise, denke ich, gern im Kreise meiner Lieben ein Kind bekommen.


mellomania

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das problem ist dass ich nicht weiß, ob die schweiz bei der du bisher versichert warst ein abkommen mit den versicherungen von uns hat, damit deine bereits versicherte zeit als vorversicherungszeit angerechnet werden kann. und du gehst nach der geburt ja nicht arbeiten sodass du eine versicherungspflichtige tätigkeit hättest. o deine elternzeit in der schweiz zählt, da nicht eu, weiß ich nicht...


luvi

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Hallo, In Deutschland besteht Versicherungspflicht. Wenn du dich wieder in D anmeldest, muss dich die Krankenkasse, bei der du zuletzt versichert warst, wieder aufnehmen. Wenndu die ganze Zeit in D gemeldet warst ohne die Beiträge zu zahlen, musst du evtl. nachzahlen. So hat mir das eine Krankenkasse erklärt, als ich in einer ähnlichen Situation war. Wenn du vor dem Mutterschutz deine Arbeit kündigst, könntest du dich doch auch in D arbeitslos melden, und wärst dann über den Arbeitslosengeldbezug krankenversichert. LG luvi


Susi9000

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Hi Luvi, danke für deine Infos. Leider ist es so, dass man grundsätzlich im Erwerbsland krankenversichert sein muss und nicht im Land des Wohnortes. Wenn ich nur meinen Wohnsitz verlegen, dann wäre ich also nicht automatisch in D Krankenversicherungspflichtig. Vor dem Mutterschutz kündigen würde leider auch bedeuten, eben kein Geld über die Firma im Mutterschutz zu erhalten, ausserdem will ich nach der Geburt ja gern dort per home office wenn möglich weiterarbeiten.


malini

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Frag doch mal bei einer Krankenkasse, ob du dich freiwillig versichern kannst. Wenn du in Deutschland wohnen bleibst, brauchst du ja eh ne Krankenversicherung. Wie ist das denn mit Grenzgänger? Gibt's doch in den Grenzgebieten sicher öfter. Das muss doch über die Kasse zu erfragen sein.


Susi9000

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Hi malini, Danke für deine Rückmeldung. Als Grenzgänger ist das mit der Krankenversicherung recht einfach geklärt. Da ich in Deutschland zu weit weg wohnen würde, ist Grenzgänger Status nicht möglich. Nach dem Mutterschutz müsste ich, wenn es mit Homeoffice klappt, sowieso sämtliche Sozialversicherung etc in Deutschland klären und selbst abführen, dann ist die Krankenversicherung in Deutschland sowieso obligatorisch. Genau die Zeit zwischen dem letzten Arbeitstag in der Schweiz und dem ersten Tag nach dem Mutterschutz (14 Wochen nach Geburt) sind der Knackpunkt für mich. Meine Schweizer Versicherung sagt außerhalb des Kantons hier muss ich selbst für alle Kosten aufkommen.


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