Elterngeld nach Rückkehr aus der Schweiz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld nach Rückkehr aus der Schweiz

Sehr geehrte Frau Bader, unsere Tochter ist aktuell 13 Wochen alt (Geburt Mitte Februar) und mein Mann und ich leben seit 2 Jahren (vollbeschäftigt) in der Schweiz. Nun steht die Rückkehr nach Deutschland (familiäre und berufliche Gründe an). Ich werde zum 01.06. mit unserer Tochter zu meinen Eltern nach Deutschland ziehen. Die 14 Wochen Mutterschutz der Schweiz sind dann abgelaufen. Mein Mann wird noch bis zum 30.06. in der Schweiz tätig sein, um dann am 01.07. mit mir und unserer Tochter in unsere gemeinsame Wohnung nach Deutschland zu ziehen. Der neue Job meines Mannes beginnt am 01.10. in Deutschland. Nun zu unseren Fragen: 1. Besteht für mich Anspruch auf Elterngeld und dient mein Schweizer Gehalt als Grundlage der Berechnung? 2. Besteht für meinen Mann ebenfalls Anspruch auf Elterngeld? 3. Falls Anspruch besteht: Ab wann werden die 12 (bzw. 14) Monate Elternzeit / Elterngeld berechnet? Ab Geburt oder ab Rückkehr nach Deutschland? 4. Wird der Betrag, welchen ich in den 14 Wochen Mutterschutzt in der Schweiz erhalten habe, in das Elterngeld in Deutschland einberechnet? Mein Plan wäre eigentlich, dass ich ab 01.02.2017 wieder in Teilzeit arbeite. Mein Mann würde - wie erwähnt - zum 01.10.2016 eine neue Stelle antreten. Beides jeweils in Deutschland. Somit plane ich mit 9 und mein Mann mit 3 Monaten Elternzeit / Elterngeld. Vielen Dank für Ihre Hilfe

von mariposa86 am 17.05.2016, 21:27



Antwort auf: Elterngeld nach Rückkehr aus der Schweiz

Hallo, 1. Ja 2. Ja 3. Geburt 4. Ja Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2016



Antwort auf: Elterngeld nach Rückkehr aus der Schweiz

Liebe Frau Bader, vielen lieben Dank für Ihre schnell Hilfe. Ich habe noch eine ergänzende Frage: Zu Punkt 4) In der Schweiz erhalte ich für 14 Wochen eine Mutterschaftsentschädigung. Das Geld brauche ich natürlich, um das Leben hier zu bestreiten. Die Rückkehr nach Deutschland erfolgt deutlich nach Ablauf der 14 Wochen.. Verstehe ich Ihre Antwort richtig, dass mir dieser Betrag mir vom deutschen Elterngeld abgezogen wird? Oder wird eine Differenz berechnet (Schweizer Mutterschutzgeld minus theoretisches Elterngeld in Deutschland)?

von mariposa86 am 18.05.2016, 12:54



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