Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückkehr aus der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rückkehr aus der Elternzeit

babylove8

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Guten Tag Frau Bader, ich habe bis 2.6.2017 Elternzeit. Nun habe ich bei meinem Arbeitgeber angekündig, dass ich schon ab 1.1.2017 also 5 Monate früher mit der Arbeit anfangen will. Was sind meine Rechte hierbei? Muss mein AG mich ab Jan. zurücknehmen oder kann er mich bis Juni warten lassen? Das Unternehmen befindet sich seit kurzem im Insolvenzverfahren. Vielen Dank für Ihre Mühe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben, wenn überhaupt, nur Anspruch auf TZ, aber nicht auf vorzeitige Beendigung. Auch beid er TZ wird es nicht gut aussehen - die drohende Insolvenz ist ein wichtiger Grund, die TZ abzulehnen. Liebe Grüße NB


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