Kathi160185
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitsvertrag läuft 3 Tage vor Beginn meines Mutterschutzes aus. Ich habe ein volles Beschäftigungsverbot. Sie gaben mir einen Link, in dem zu lesen war, dass ich trotzdem Anspruch auf ALG 1 habe. Ich hatte die Information, dass wenn ich zum Ende meines Arbeitsvertrages ein Beschäftigungsverbot habe, mir die Krankenkasse eine Lohnfortzahlung in Höhe meines bisherigen Gehaltes leisten muss. Stimmt das? Oder erhalte ich dann Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes? Vielen Dank und liebe Grüße!
Hallo, da ja die 3 Tage dazwischen sind, werden Sie nur Anspruch iH des ArbGeldes I haben. Liebe Grüsse, NB
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