Kathi160185
Hallo, ich habe ein Beschäftigungsverbot. Mein Arbeitsvertrag läuft bis zum 31.07.12, mein Mutterschutz beginnt am 06.08.2012. Bekomme ich in der Zeit dazwischen ALG I obwohl ich wegen des BV nicht vermittelbar bin? Ich habe gehört, dass wenn man mit einem BV in die Arbeitslosigkeit geht, sich das Mutterschutzgeld nicht nach dem ALG I Satz bemisst, sondern am Gehalt zuvor. Stimmt das? Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, schauen Sie mal hier (da stehen auch interessante Urteile, die die Arbämter ja nicht beachten sollen) http://www.arbeitsagentur.de/nn_169620/nn_164878/zentraler-Content/E-Mail-Infos/Dokument/E-Mail-Info-2010-11-23.html Liebe Grüsse, NB
Kathi160185
Dankeschön. Das bedeutet aber, dass die Info, die Krankenkasse würde dann während des Mutterschutzes die Höhe des alten Gehaltes bezahlen, nicht stimmt, oder? Dann erhalte ich wohl einfach die eine Woche ALG I und danach Mutterschutzgeld in der gleichen Höhe? Liebe Grüße
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