Kathi160185
Dankeschön. Das bedeutet aber, dass die Info, die Krankenkasse würde dann während des Mutterschutzes die Höhe des alten Gehaltes bezahlen, nicht stimmt, oder? Dann erhalte ich wohl einfach die eine Woche ALG I und danach Mutterschutzgeld in der gleichen Höhe? Liebe Grüße
Bitte Frage nochmal stellen, ich kann das nicht alles merken. Liebe Grüße, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, wie ist die Situation für mich bei einem befristeten Vertrag, der vor dem Beginn des Mutterschutzes ausläuft? Wie bin ich in der Zeit des MuSchu und danach versichert? Anspruch auf ALG 1 habe ich dann nicht, da nur 6 Monate angestellt war. Danke!
Ich bin schwanger, im Beschäftigungsverbot und entbinde vorauss. am 16.04.2012. Mein zweiter Jahresvertrag läuft am 14.03.2012 aus. Normalerweise würde ich nach 2 Jahren angestellt sein einen festen sprich unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen. Nur weil ich ein Kind erwarte soll dies für meinen Arbeitgeber hinfällig sein? Ist das rechtens, dass er ...
Hallo, ich habe ein Beschäftigungsverbot. Mein Arbeitsvertrag läuft bis zum 31.07.12, mein Mutterschutz beginnt am 06.08.2012. Bekomme ich in der Zeit dazwischen ALG I obwohl ich wegen des BV nicht vermittelbar bin? Ich habe gehört, dass wenn man mit einem BV in die Arbeitslosigkeit geht, sich das Mutterschutzgeld nicht nach dem ALG I Satz bemis ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitsvertrag läuft 3 Tage vor Beginn meines Mutterschutzes aus. Ich habe ein volles Beschäftigungsverbot. Sie gaben mir einen Link, in dem zu lesen war, dass ich trotzdem Anspruch auf ALG 1 habe. Ich hatte die Information, dass wenn ich zum Ende meines Arbeitsvertrages ein Beschäftigungsverbot habe, mir die Krankenk ...
Guten Tag, mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Hej! Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte. Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt? Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Hallo, ich habe den vorauss. ET meinem Arbeitgeber mitgeteilt, welcher mir dann den Beginn des Mutterschutzes mitteilte. Jetzt ist der ET allerdings korrigiert um ein paar Tage nach hinten. Muss ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen, da sich der Beginn der Mutterschutzfrist dann rein theoretisch etwas nach hinten verlagert?
Die letzten 10 Beiträge
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation