Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, 2004 wurde ich mit unserem ersten Sohn schwanger und bekam in der 18. Woche ein Arbeitsverbot. 2005 wurde unser Sohn geboren und ich habe Elternzeit bis 2008 beantragt. 2007 wurde unsere Tochter geboren und ich habe Elternzeit bis 2010 beantragt. Aus den Jahren 2004 und 2005 standen mir noch ca. 40 Urlaubstage zu, die ich aufgrund des Arbeitsverbotes ja nicht nehmen konnte. Nun habe ich meinen Chef gebeten, mir meinen Urlaub auszubezahlen. Dieser ist der Meinung, mein Urlaub wäre VERFALLEN. Ich habe ihn bereits auf das Urteil des BAG vom 20.05.2008 (9 AZR 219/07) hingewiesen. Er reagiert nicht. Hat er Recht? Ist der Urlaub tatsächlich verfallen? Vielen Dank für eine Nachricht. Eve
Hallo, nach dem neuen Urteil nicht verfallen, aber es besteht auch kein Anspruch auf Auszahlung. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du hast Anspruch auf den Urlaub! Bei mir sind es 19 Tage und mein AG ziert sich auch noch. Du kannst den Urlaub doch nehmen, bist Du eben 2 Monate bezahlt zu Hause - auch nicht schlecht. Ich werde wohl meine Rechtsschutzversicherung bemühen müssen... Mein Chef tut so, als würde der Betrieb untergehen, dabei hätte ich den Urlaub ja damals genommen, wenn ich gekonnt hätte! Teile Deinem AG das nochmal schriftlich mit und hänge den gesetzestext dran. Viel Glück!
Mitglied inaktiv
Hallo Jana2, ich hoffe, Du ließt dies noch. Was könnte ich meinem Chef denn da schreiben? Ich habe wirklich keine Ahnung. Ich habe ihm bereits auf das Urteil hingewiesen. Herzliche Grüsse Eve Lkr007@t-online.de
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