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Liebe Frau Bader, liebes Forum, dank Ihrer Hilfe von gestern, weiß ich nun, dass ich von vor der Geburt und anschließendem Mutterschutz insgesamt noch 23 Tage Resturlaub habe. Dann folgte die 3 jährige Elternzeit bis 21.04.2021. Falls ich zum 31.05.21 kündige, kämen nochmals 6 Tage hinzu. Es gab diesen Monat ein Schreiben der Firma: "Ferner werden zu Beginn des Jahres 2021 die Resturlaubsansprüche aus 2020 abgebaut." Mein Resturlaub ist aus den Jahren 2017 und 2018. Wie verhält es sich mit diesen 23 Urlaubstagen, wenn der Betrieb nach meiner EZ weiterhin bei Kurzarbeit null, also geschlossen ist? Wird er mir dann generell, unabhängig von einer Kündigung, ausbezahlt oder bleiben mir die Tage erhalten und beginnen dann am Tag der Wiedereröffnung? Kann mir der Urlaub direkt an die EZ verwährt werden? Ich weiß ehrlich gesagt überhaupt nicht, was ich jetzt am besten machen soll. Hat jemand einen Rat? Verzweifelte Grüße!
Hallo, Für Zeiträume, in denen Arbeitnehmer wegen Kurzarbeit Null durchgehend nicht gearbeitet haben, erwerben sie keine Urlaubsansprüche. Der Arbeitgeber kann den Jahresurlaub daher anteilig kürzen (LAG Düsseldorf, 6 Sa 824/20). Liebe Grüße NB
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