Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub bei Teilzeit in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Resturlaub bei Teilzeit in Elternzeit

Violienchen

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Resturlaub. Kurz die Fakten: Elternzeit seit Juni 2018 Resturlaub aus 2018 10 Tage (5 Tage Woche, 30 Tage im Jahr) Arbeitszeit vor Elternzeit 25 Stunden/ Woche an 5 Tagen Ich möchte nun ab 1.1.2020 während der Elternzeit an 2 Tagen pro Woche (10 Stunden insgesamt) arbeiten gehen. Mein Arbeitgeber möchte die 10 Tage auf 4 Tage reduzieren mit der Begründung, dass ich damit dann ja trotzdem 2 Wochen Urlaub hätte. Ich denke aber, dass ich ja dadurch finanzielle Nachteile habe, denn die 10 Tage haben ja auch einen finanziellen Wert?! Nach der Elternzeit (2021) will ich meinen alten Vertrag wieder aufnehmen. Gibt es hierzu vielleicht passende Links/Gesetzestexte als Argumente für mich? Vielen lieben Dank für Ihre Arbeit hier. Viele Grüße, Violienchen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Vollzeiturlaub sollte auch in Vollzeit abgegolten werden. Also besser nach der EZ. Alternativ kann der Ag Ihnen 10 Arbeitstage frei geben - aber keine freien Tage, das wäre ja ein Nachteil. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Eine TZ-Tätigkeit innerhalb der EZ sollte ein zweites auf die EZ befristetes AV sein (achte darauf, dass du einen Vertrag bekommst, wo das entsprechend festgehalten ist). Somit kann man auch den Urlaub nicht vermischen. Du erwirbst Urlaub aus der 10 Stunden- TZ-Tätigkeit, den du dann während dieser TZ-Tätigkeit nehmen kannst. Dein Urlaub aus 2018 bleibt dann bis zum Ende Folgejahr nach Wiederaufnahme der 25-Std-Tätigkeit stehen.


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