Die_Mami
Hallo Frau Bader, ich habe bisher Teilzeit während Elternzeit (für Kind1) gearbeitet und davon noch 2 Tage Resturlaub mit ins neue Jahr genommen. Nun beginnt meine Mutterschutzfrist für das 2. Kind. Um volles MuSchuGeld zu bekommen, beende ich die erste Elternzeit mit Beginn des Mutterschutzes. Dadurch bekomme ich als Vollzeitbeschäftigte (von Mutterschutzbeginn bis Geburt) von meinem Arbeitgeber zwei weitere Vollzeit- Urlaubstage gutgeschrieben. Direkt nach dem Mutterschutz werde ich weiter Teilzeit in Elternzeit arbeiten und in diesem Rahmen 12 TeilzeitUrlaubstage für das Jahr 2015 erhalten. Wieviel Tage Resturlaub muss ich jetzt im Elterngeldantrag angeben? Die Dame vom Jugendamt meinte: Keine, solange ich sie nicht direkt an den Mutterschutz nehme. Wenn ich sie eine Woche nach Mutterschutz nehme und zB nur eine Woche arbeiten gehe soll also alles ok sein? Kommt mir unlogisch vor? Mit freundlichen Grüßen, Die Mami
Hallo, eien Auswirkung hat der Urlaub doch nur, wenn er wischen Mutterschutz u Elternzeit genommen wurde. Ansonsten würde ich es so hinschreiben, wie es ist (notfalls an den Rand mit sternchen). Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann und ich möchten in Elternzeit gehen und sind beim ausfüllen des Antrags etwas überfordert. Ich befinde mich vom 10.01.2019-17.03.2019 im Mutterschutz und beziehe dann Mutterschutzgeld. Der vorraussitlich errechnete Entbindungstermin ist am 20.01.2019. Das Basiselterngeld beantrage ich somit ab dem 4ten ...
Liebe Frau Bader, mein Ehemann ist US-Soldat und er bezieht sein Einkommen nicht aus Deutschland, sondern aus den USA. Wie ist sein Einkommen zu berücksichtigen/anzugeben bei der Frage "Wie viel Einkommen hatten Sie im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes?" Weitere Hintergrundinformationen: Wir leben beide zusammen in Deutschland, ich habe ...
Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...
Guten Tag, Frau Bader! Ich habe folgende Frage an Sie. Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit. Werde aber meine Elternzeit für zwei Monate unterbrechen, da mein Mann Elternzeit für unseren Sohn nimmt. Nach den zwei Monaten werde ich wieder meine Elternzeit in Anspruch nehmen. Diese enden dann endgültig im August 2025. Im Anschluss habe ich ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Hallo Frau Bader, Anfang 2023 bin ich schwanger geworden und habe direkt ein Beschäftigungsverbot erhalten. Dementsprechend habe ich für 2023 noch Anspruch auf meinen Urlaub von 30 Tagen. 2023 habe ich mit 25 Stunden/Woche gearbeitet. Nun werde ich Mitte Oktober 2025 mit 15 Stunden/Woche- in Elternzeit -wieder beruflich starten. Wenn ich nun ...
Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...
Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?