Regelung nach Rückkehr aus der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Regelung nach Rückkehr aus der Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich muss die Frage nun nochmal genauer stellen: Ich wurde zwei Jahre vor meiner Schwangerschaft an einen ca. 40km entfernten Ort versetzt, und verlangte daher eine Fahrtkostenerstattung. Da es nie zu einer richtigen Regelung kam, sollte ich die Kosten über die Reisekostenabrechnung abrechnen, wodurch mir ein nettes Sümmchen zur Verfügung stand (2x42km x 0,34 Euro). Nach meiner zweijährigen Elternzeit kann ich nur noch 30 statt 40 Std. arbeiten, und plötzlich will man mir nur noch 32 km x 0,30 erstatten. Begründung man würde mir die km, die ich zum ehemaligen Arbeitsplatz eh hätte fahren müssen, nun abziehen (ca. 11km). Bei der Rechnung komme ich ehrlich gesagt nicht ganz mit. Soweit ich weiß, darf mir durch die Schwangerschaft / Elternzeit kein Nachteil entstehen. Was kann ich tun? Da ich alleinerziehend bin, ist das Fahrgeld ein wichtiger Punkt!

von Glückskind2009 am 28.05.2011, 01:17



Antwort auf: Regelung nach Rückkehr aus der Elternzeit

Hallo, fraglich ist doch, ob Sie weiterhin Anspruch auf die falsche Abrechnung haben. Mit der SchwS hat das doch nichts zu tun. Sie können sich hier auf die betriebliche Übung/ das Gewohnheitsrecht berufen, ob es bei einem Fehler des AG auch greift, ist fraglich. DAs wird im Zweifel ein Gericht entscheiden Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.05.2011



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