Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechte im Beschäftigungsverbot AN / AG?!

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rechte im Beschäftigungsverbot AN / AG?!

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Guten Morgen! Ich habe seit September ein Beschäftigungsverbot da ich in der ambulanten Pflege arbeite (War auch ein harter Kampf mit meiner Chefin). Jetzt rief mich gestern meine Chefin an, dass ich ja noch die Schlüssel vom Büro hätte und sie mich "bittet" diese doch abzugeben, da ich dort nicht mehr Arbeite und dann auch keinen Zugang zu den Akten etc. haben darf! Ist das richtig? Ich bin doch noch angestellt!? (seit meinem BV war ich auch nicht mehr im Büro, daran hätte sie ja sehen müssen, dass mich die Akten etc. gar nicht interessieren) Und ab wann dürfte meine Chefin mir in der Elternzeit die Kündigung aussprechen? Denke mal, dass sie das sofort tun wird, so bald sich da eine Möglichkeit ergibt! Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Die AG darf erst am ersten Tag nach der Ez kündigen 2. Sie sind ja noch AN und unterliegen weiter der SChweigepflicht. Das mit dem sChlüssel ist also nicht logisch Liebe Grüsse, NB


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