LÖWENMAMA112
KÜNDIGUNG IN Elternzeit? HALLO FRAU Bader, mein Kind kam am 1.12.17 zur Welt. Elternzeit hab ich bis 31.01.2019. Allerdings würde ich gern kündigen. Den Bescheid ob ich die neue Stelle die am 28.1.19 losgeht, geht ab 12.11.18 raus. NUN habe ich eine 2monatige Kündigungsfrist....würde aber ungern kündigen ohne eine Zusage für die neue Stelle zu haben. Kann man die Elternzeit um 4 Tage verkürzen und dann am 27.November zum 28.Januar kündigen? Besteht denn eventuell die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, da mir 2017 3 Monate erst nach darauf Ansprechen meine Rentenversicherung bezahlt wurde und ausserdem musste ich in meinen Arbeitsvertrag unterschreiben, dass ich nicht den Bestimmungen des Mutterschutzgesetz, schwerbehindertengesetz, das ich nicht chronisch krank bin und keine ansteckenden Krankheiten habe und keine gesundheitlichen Mängel habe unterschreiben. Ist der Arbeitsvertrag dann nicht sowieso ungültig? Vielen Dank fürs Antworten
Hallo, Sie können nicht mehr fristlos kündigen wegen Zahlungen aus 2017. Des weiteren wird höchstens der Passus ungültig sein, nicht aber der ganze Vertrag. Dann hätten sie ja die ganze Zeit ohne Vertrag gearbeitet. Liebe Grüße NB
mellomania
ich verstehe nicht warum dein arbeitsvertrag nicht gültig sein soll. du hast ihn ja unterschrieben. was für klauseln sind fraglich?
LÖWENMAMA112
Na die Klausel mit dem ganzen Gesundheitskram und Muttetschutz sind doch rechtswidrig. Man darf ja auch in einem Vorstellungsgespräch heute nicht mehr Fragen ob man schwanger ist.
mellomania
was ist daran rechtswidrig? also was genau? weil es im vertrag steht oder was meinst du? du hast den vertrag doch unterschrieben. jetzt nach der zeit kommen und sagen da stimme was nicht...ich weiß nich...
LÖWENMAMA112
Na die komplette Klausel ,würde mir jetzt gesagt. Ich will ja eigentlich auch nicht fristlos kündigen müssen, sondern einen Aufhebungsvertrag machen.....nur wenn der Chef das nicht will hab ich ein Problem.
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