Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Punktuelle Gehaltserhöhung im BV?

Frage: Punktuelle Gehaltserhöhung im BV?

Diddiana

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Sehr geehrte Frau Bader, ein Großteil meiner Kollegen bekommt im Mai eine Gehaltsanpassung/ erhöhung. Ich würde diese, wenn ich arbeiten würde auch bekommen. Da ich aber im BV bin und diese Gehaltserhöhung nur punktuell ist, begründet mir das Lohnbüro es so, dass das gegenüber der Krankenkasse nicht glaubhaft dargelegt werden könne und somit nicht erstattungsfähig über die U2 ist. Ist dies wirklich so? Muss man der Krankenkasse die Gehaltserhöhung "beweisen"? Ich bin seit Januar im BV. Ich unterliege keinen Tarifvertrag und habe auch nix schriftliches dazu. Vielen Dank im Voraus. MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Frage ist, warum der Großteil Ihrer Kollegen eine Gehaltsanpassung erhält und warum das nicht für alle gilt. Sie haben einen Anspruch, wenn alle eine Gehaltserhöhung erhalten. Wenn es einen Grund gibt, warum eben nicht alle eine bekommen, ist die Frage, ob Sie diesen Grund erfüllen oder nicht. Grundsätzlich kann man auch im Beschäftigungsverbot eine Gehaltserhöhung bekommen, das interessiert die Krankenkasse beim U2 Verfahren normalerweise nicht. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Wenn du ohne BV eine Gehaltserhöhung bekommen würdest, dann musst du sie mit BV auch bekommen!


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