Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Progressionsvorbehalt Elterngeld bei Heirat

Frage: Progressionsvorbehalt Elterngeld bei Heirat

Mama2016!2019

Beitrag melden

Hallo, liebe Frau Bader, mein Freund und ich haben zwei gemeinsame Kinder (*01.2016 und *02.2019). Nun haben wir uns entschieden doch zu heiraten. Hier ein kurzer Abriss: Ich: in Elternzeit mit Elterngeldbezug bis 08.02.2020 in Elternzeit ohne Eltergeldbezug bis 08.08.2020. Bei unserem ersten Kind war die Konstellation bis auf ein paar Tage aufgrund des Geburtsdatums des ersten Kindes identisch. Meine Frage dreht sich nun um den Progressionsvorbehalt. In 2016 beim ersten Kind ist es so gewesen, dass ich durch meine Steuererklärung eine kleine Erstattung hatte, da ich ja logischerweise alleine veranlagt wurde. In 2017 war ich etwa zur Hälfte in Elternzeit ohne Einkommen und zur Hälfte in Teilzeitbeschäftigung, auch ledig. Hier hatte ich eine sehr große Erstattung. Meine Frage: - Muss man sich bei einer Heirat mitten im Jahr zwingend gemeinsam veranlagen lassen? - Sollte eine einzelne Veranlagung möglich sein, bleibt dann der Progressionsvorbehalt unberührt, sprich zählt mein steuerfreies Elterngeld nicht in einer "verdeckten Nebenrechnung" als Einkommen zur Berechnung des Einkommensteuersatzes meines Partners mit rein? - Wie ist für 2020 die bestmögliche Lösung der Veranlagung? - Kann man die Veranlagung jahresweise ändern? Besten Dank und freundliche Grüße Maya Thielen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich bin kein Steuerberater. Aber Sie können sich ach getrennt veranlagen lassen, das prüft der Sachbearbeiter beim Finanzamt. Liebe Grüße NB


KielSprotte

Beitrag melden

Ich denke, dass dir diese Fragen ein Steuerberater besser/sicherer beantworten kann als eine RAin.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, erst einmal danke für Ihre Zeit und Mühe und dieses Forum. Ich habe ein Frage bezüglich der nahenden Einkommenssteuererklärung für 2009. Ein Freundin machte mich darauf aufmerksam, dass man in vielen Fällen nach Erhalt von Elterngeld Steuern nachzahlen muss. Meine Situation ist folgende: Unverheiratet, 1 Sohn geboren Sommer le ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe Ende Oktober entbunden und ursprünglich geplant, für ein Jahr in Elternzeit zu gehen. Da ich vom Progressionsvorbehalt beim Elterngeldbezug gelesen habe, habe ich mich kurzfristig entschieden, bis Ende Januar 2019 Elternzeit bei meinem Arbeitgeber zu beantragen, um einer Steuernachzahlung zu entgehen, da ich ja ...

Hallo Frau Bader, gilt für die Einkommen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen auch bei Nicht-Selbständigen das Zuflussprinzip? Ich habe dazu nur etwas bei Selbständigen gefunden. Konkret habe ich Ende 2019 für sechs Monate Elterngeld beantragt. Bewilligt und überwiesen wurde es mir jedoch erst im März 2020, wobei ich auch für einige Mo ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld.  Kind 1 kam ende Oktober 25.  Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...

Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...