Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, erst einmal danke für Ihre Zeit und Mühe und dieses Forum. Ich habe ein Frage bezüglich der nahenden Einkommenssteuererklärung für 2009. Ein Freundin machte mich darauf aufmerksam, dass man in vielen Fällen nach Erhalt von Elterngeld Steuern nachzahlen muss. Meine Situation ist folgende: Unverheiratet, 1 Sohn geboren Sommer letzten Jahres. Ich habe im Jahr 2009 etwa 20.000 Euro verdient (hier wurde schon Lohnsteuer und co abgezogen), dann bekam ich etwa 4000 Euro Mutterschutz und dann noch etwa 5000 Euro Elterngeld. Stimmt es, dass ich für diese Zahlungen Steuern zahlen muss?? Das wäre ja eine ganze Menge!!! Ich konnte bisher noch nicht herausfinden, ob und wenn ja, wie hoch mein Steuersatz ist. Spielt es eine Rolle, dass man nicht verheiratet ist? Ich würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten!! Ängstliche Grüße, Elke M.
Hallo, googlen Sie mal "Progressionsvorbehalt" Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
frau bader ist rechtsanwältin und keine steuerberaterin. so ein forum gab es einmal.... das elterngeld zählt zu deinem zu versteuernden einkommen dazu. daraus ergibt sich die steuerlast, das was du an steuern bezahlt hast wird abgezogen und dann mußt du entweder nachzahlen oder bekommst etwas heraus. wenn du verheiratet wärst, würdest du dem ehegattensplitting unterliegen. was das genau ist, kannst du sicher googlen.
Mitglied inaktiv
Du kannst dir auch zB Elster-online downloaden, deine Daten eingeben und darin eine unverbindliche Steuerberechnung durchführen. Die Berechnungen sind meist recht genau. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Wie hoch Deine Steuerlast ist, weiß hier doch keiner. Der Progressionsvorbehalt führt bei vielen zur Nachzahlung. Also aufpassen und drauf gefasst sein. Vermeiden kann man es nicht. Viele Grüße Désirée
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