Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, erst einmal danke für Ihre Zeit und Mühe und dieses Forum. Ich habe ein Frage bezüglich der nahenden Einkommenssteuererklärung für 2009. Ein Freundin machte mich darauf aufmerksam, dass man in vielen Fällen nach Erhalt von Elterngeld Steuern nachzahlen muss. Meine Situation ist folgende: Unverheiratet, 1 Sohn geboren Sommer letzten Jahres. Ich habe im Jahr 2009 etwa 20.000 Euro verdient (hier wurde schon Lohnsteuer und co abgezogen), dann bekam ich etwa 4000 Euro Mutterschutz und dann noch etwa 5000 Euro Elterngeld. Stimmt es, dass ich für diese Zahlungen Steuern zahlen muss?? Das wäre ja eine ganze Menge!!! Ich konnte bisher noch nicht herausfinden, ob und wenn ja, wie hoch mein Steuersatz ist. Spielt es eine Rolle, dass man nicht verheiratet ist? Ich würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten!! Ängstliche Grüße, Elke M.
Hallo, googlen Sie mal "Progressionsvorbehalt" Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
frau bader ist rechtsanwältin und keine steuerberaterin. so ein forum gab es einmal.... das elterngeld zählt zu deinem zu versteuernden einkommen dazu. daraus ergibt sich die steuerlast, das was du an steuern bezahlt hast wird abgezogen und dann mußt du entweder nachzahlen oder bekommst etwas heraus. wenn du verheiratet wärst, würdest du dem ehegattensplitting unterliegen. was das genau ist, kannst du sicher googlen.
Mitglied inaktiv
Du kannst dir auch zB Elster-online downloaden, deine Daten eingeben und darin eine unverbindliche Steuerberechnung durchführen. Die Berechnungen sind meist recht genau. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Wie hoch Deine Steuerlast ist, weiß hier doch keiner. Der Progressionsvorbehalt führt bei vielen zur Nachzahlung. Also aufpassen und drauf gefasst sein. Vermeiden kann man es nicht. Viele Grüße Désirée
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, wir sind uns nicht sicher, wie wir sowohl Elterngeld als auch Mutterschutzgeld in unserer Situation durch den Wechsel der Steuerklassen optimieren können. Unsere Situtation: - Aktuell beide Steuerklasse IV. - Gehalt Frau (110.000 brutto), Gehalt Mann (45.000 brutto) - Geburt im Oktober. - Elternzeit die ersten 6 ...
Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%. Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Be ...
Hallo Frau Bader, wir erwarten im November unser 1. Kind. Ich möchte dann gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen und das Elterngeld als Basiselterngeld die ersten 12 Monate nehmen. Ab dem 13. Monat bietet mir mein Arbeitgeber (Sparkasse, öffentlicher Dienst) die Möglichkeit an auf Stundenbasis im Telefoncenter zu arbeiten. Dann würde ich nach TVÖD-S ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Mutterschutzgeld bei Terminübertragung der Schwangerschaft: Dass sich der Mutterschutz insgesamt um die Übertragung verlängert, ist mir klar. Wie verhält es sich aber mit dem Mutterschutzgeld? Werden die Übertragungstage extra "vergütet"? Oder bleibt es bei insgesamt 6+8 Wochen Mutterschutzgeld? ...
Liebe Frau Bader, folgender Frage: ich bin bei meinem Arbeitgeber mit einem Vollzeitvertag angestellt, aktuell in Elternzeit. Nebenberuflich bin ich in der Elternzeit selbstständig mit Psychotherapie. Bei erneuter Schwangerschaft werde ich die Elternzeit beenden und in Mutterschutz gehen. Wie ist es mit dem Arbeitgeberzuschuss für d ...
Sehr geehrte Frau Bader, wenn der ALG I Anspruch im Mutterschutzzeitraum endet, bekommt man kein Mutterschutzgeld mehr. Ist das richtig? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, ich habe eine Frage zum Arbeitgeberzuschuss. Ich habe einen Vollzeitvertrag und bin fest angestellt. Mein erstes Kind wurde 2022 geboren und ich hatte 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich hatte vor der Elternzeit meine Stunden auf 30 reduziert. Dies war befristet bis Ende 2024. Januar 2025 fing ich an, bei meinem Arbeitgeber Teilzeit in Eltern ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Hallo Frau Bader, Berechnet sich das Mutterschutzgeld auf Grundlage der letzten 3 Monate vor Schwangerschaftseintritt oder vor Mutterschutz? Im Internet finde ich dazu leider widersprüchliches. Wie berechnet es sich, wenn dem Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot voraus ging? Wie berechnet sich das Beschäftigungsverbot, wenn zuvor nur wenige ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen