Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steuer und Elterngeld: Zuflussprinzip bei Progressionsvorbehalt (nicht-selbst)?

Frage: Steuer und Elterngeld: Zuflussprinzip bei Progressionsvorbehalt (nicht-selbst)?

blablug

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, gilt für die Einkommen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen auch bei Nicht-Selbständigen das Zuflussprinzip? Ich habe dazu nur etwas bei Selbständigen gefunden. Konkret habe ich Ende 2019 für sechs Monate Elterngeld beantragt. Bewilligt und überwiesen wurde es mir jedoch erst im März 2020, wobei ich auch für einige Monate im Jahr 2019 Elterngeld erhalten habe. Damit ist das Elterngeld doch trotz dessen, dass ich ansonsten nur Einkommen aus nicht-selbständiger Arbeit habe ganz dem Jahr 2020 anzurechnen, oder? Das wäre ja das Zuflussprinzip.. Das heißt, ich muss es nicht in der Steuererklärung für 2019 aufführen, oder? Eine Bescheinigung, dass die Elterngeldstelle etwas an das Finanzamt gemeldet hätte oder sonstige Information zur Steuererklärung habe ich noch nicht erhalten. Vielen Dank und viele Grüße blablug


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, erst einmal danke für Ihre Zeit und Mühe und dieses Forum. Ich habe ein Frage bezüglich der nahenden Einkommenssteuererklärung für 2009. Ein Freundin machte mich darauf aufmerksam, dass man in vielen Fällen nach Erhalt von Elterngeld Steuern nachzahlen muss. Meine Situation ist folgende: Unverheiratet, 1 Sohn geboren Sommer le ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe Ende Oktober entbunden und ursprünglich geplant, für ein Jahr in Elternzeit zu gehen. Da ich vom Progressionsvorbehalt beim Elterngeldbezug gelesen habe, habe ich mich kurzfristig entschieden, bis Ende Januar 2019 Elternzeit bei meinem Arbeitgeber zu beantragen, um einer Steuernachzahlung zu entgehen, da ich ja ...

Hallo, liebe Frau Bader, mein Freund und ich haben zwei gemeinsame Kinder (*01.2016 und *02.2019). Nun haben wir uns entschieden doch zu heiraten. Hier ein kurzer Abriss: Ich: in Elternzeit mit Elterngeldbezug bis 08.02.2020 in Elternzeit ohne Eltergeldbezug bis 08.08.2020. Bei unserem ersten Kind war die Konstellation bis auf ein pa ...

Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...

Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt,  die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren,  kann arbeitslosengeld I  beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...

Sehr geehrte Frau Bader,  bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte.  Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt.  Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...

Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt.  Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...

Guten Tag,  ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April.  Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte.  Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...