Mitglied inaktiv
Hallo, ich beziehe mich auf die neue Gesundheitsreform und das erwähnte Krankenkassenfinanzierungsgesetz seit 2011: Ich bin seit über 5 Jahren als Arbeitnehmer angestellt und in der PKV. Nun möchte ich für 1 Jahr Elternzeit beantragen. In dieser Zeit möchte ich gerne in Teilzeit arbeiten. Allerdings würde ich bei Elterngeld + TZ-Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze bleiben. 1a. Ist die Fortführung der privaten KV auch bei Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit (Gesamtbezüge bleiben dann unterhalb Beitragsbemessungsgrenze) möglich? 1b. Zahlt der Arbeitgeber dann auch wieder einen PKV-Anteil? 2. Nach Ablauf der Elternzeit (1 Jahr) möchte ich meine Teilzeit weiter aufstocken und gfls. in die GKV wechseln (ich würde weiterhin unter der Bemessungsgrenze bleiben). Geht dies? Hintergrund: Ich möchte mir einfach Option sicherstellen in GKV zurückkehren zu dürfeb, da ich perspektivisch, also nach Ablauf der Elternzeit wohl weiterhin unter der Bemessungsgrenze bleibe. Ich will mich nicht dauerhaft von der GKV befreien lassen, da ich Sorge habe, dann nie wieder zurück in die GKV zu können. Vielen Dank für Ihre Hilfe / Rat.
Ganz ehrlich, bei privaten Versicherungen ist Desirée der Experte!
Mitglied inaktiv
Hallo, die Antwort ist: 3x ja :-) zu 1.) Steht irgendwo in den SGB, hab ich extra mal nachgeschaut zu 2.) Halt max 50% der PKN bzw. die Höchstgrenze (in %) ... liegt so bei 13% (???) bzw. davon die Hälfte 3.) Da nach der EZ die Ausnahmeregelung wegfällt, bist Du dann Pflichtversichert, ganz normal. Su solltest Dir dann überlegen ob Du DANN ein Anwartschaftversicherung machst. Viele Grüße Désirée
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