Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Patrnermonate/Elterngeldanspruch für beide Elternteile?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Patrnermonate/Elterngeldanspruch für beide Elternteile?

14Sommerkind

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Hallo Frau Bader, wir bekommen unser 2 Kind im Sommer und mein Mann wollte ab Geburt des Kindes 4 Wochen Urlaub nehmen und anschließend an den Urlaub 2 Monate Elternzeit nehmen nur dann wären wir in den beiden Monaten beide mit dem Kind zusammen. Steht uns dann beiden das Elterngeld zu? Oder nur meinem Ehemann? Ich habe bis Januar Minijob gemacht, allerdings kein ganzes Jahr gearbeitet und danach meinen Job gekündigt, da wir wegen dem Job meines Mannes sehr weit wegziehen mussten und wir haben zu Hause noch ein 2 Jähriges Kind. Wenn mir Elterngeld zusteht dann nur 300,00 € Mindesbetrag? Kann man Elternzeit auch egal, wann anfangen, oder darf man immer nur zum Beispiel zum ersten des Monats? Herzlichen Dank für Ihre Antworten! MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man hat zusammen 14 Monate EG-Anspruch, den man frei verteilen u auch parallel nehmen kann. Einen EG-rechner finden Sie bei www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Man kann EG auch parallel beziehen, es dürfen aber maximal 14 Monate EG bezogen werden, davon muss ein Elternteil mindesten 2 Monate nehmen um die vollen 14 Monate zu bekommen. EG kann man zudem nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate eines Kindes beziehen, lediglich die Auszahlung kann man sich auf Wunsch teilen lassen. EG wird immer für Lebensmonate und NICHT für Kalendermonate angerechnet. Wenn also der Geburtstag des Kindes nicht zufällig am 1. eines Monats ist, dann ist der Lebensmonat nicht gleich dem Kalendermonat. Beantragt man EG dennoch vom 1. bis letzten eines Monats bekommt man dieses zwar so ausgezahlt verbraucht aber 2 Monate für nur 1 Monat Auszahlung --> GANZ schlecht! Ob Du mehr als den Mindestsatz an EG bekommen wirst kann mit den Informationen die Du gegeben hast nicht gesagt werden. Nutze dafür mal den EG-Rechner und nimm dabei die erweiterte Berechnung, da kannst Du dann die Monate im einzeln rückwärts eingeben. Wenn Du kein Mutterschaftsgeld beziehst - wovon ich ausgehe wenn Du momentan nicht arbeitest - dann zählen bei Dir die 12 Monate vor der Entbindung. Elternzeit selber kann man taggenau machen. Um EG zu beziehen muss man allerdings, wenn man Arbeit hat, EZ anmelden und kann dann maximal 30h/Woche arbeiten (der Verdienst würde angerechnet und man würde grob 33% vom Zuverdienst übrig behalten). LG Sabine


SumSum076

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Wie hast du das denn beim ersten Kind gemacht? Da hat sich eigentlich nicht viel geändert. Ich empfehle die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium. Gruß Sabine


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